Vereinfachte Gewinnermittlung
Als vereinfachte Gewinnermittlung wird die Einnahmen-Überschussrechnung bezeichnet. Der Gewinn ermittelt sich als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Bei dieser Gewinnermittlung muss keine Bilanz aufgestellt werden, sie ist damit kostengünstiger als der Betriebsvermögensvergleich.
Die vereinfachte Gewinnermittlung können Freiberufler unabhängig von der Höhe ihrer Einkünfte wählen. Gewerbetreibende, die ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft führen, können die vereinfachte Gewinnermittlung wählen, wenn sie nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen (siehe Lexikon: Buchführungspflicht).
Bei der vereinfachten Gewinnermittlung gilt das Zuflussprinzip. Danach gelten Gewinne als entstanden, wenn sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 4 EStG
Anlage EÜR 2021 - Ausfülltipps
Erzielen Sie Einnahmen aus selbstständiger Arbeit oder aus einem Gewerbebetrieb, sind Sie verpflichtet, den Vordruck Anlage EÜR an das Finanzamt elektronisch zu übermitteln. Damit Sie Ihrer Abgabepflicht mit überschaubarem Aufwand nachkommen können, unterstützen wir Sie beim Ausfüllen der Anlage EÜR 2021. Zeile für Zeile gehen wir auf die einzelnen Formularfelder des Vordrucks Anlage EÜR 2021 ein und erklären, worauf Sie beim Ausfüllen der Felder zu achten haben.