Vereinfachte Gewinnermittlung

Als vereinfachte Gewinnermittlung wird die Einnahmen-Überschussrechnung bezeichnet. Der Gewinn ermittelt sich als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Bei dieser Gewinnermittlung muss keine Bilanz aufgestellt werden, sie ist damit kostengünstiger als der Betriebsvermögensvergleich.

Die vereinfachte Gewinnermittlung können Freiberufler unabhängig von der Höhe ihrer Einkünfte wählen. Gewerbetreibende, die ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft führen, können die vereinfachte Gewinnermittlung wählen, wenn sie nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen (siehe Lexikon: Buchführungspflicht).

Bei der vereinfachten Gewinnermittlung gilt das Zuflussprinzip. Danach gelten Gewinne als entstanden, wenn sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 4 EStG

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