SEPA
Seit 2008 gibt es ihn für Überweisungen, seit 2009 auch für Lastschriften: den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA (Single Euro Payments Area).
Zum 1.2.2014 wurden die nationalen Zahlungssysteme abgeschaltet und mit SEPA endgültig einheitliche Fristen, Laufzeiten, Datenformate und Kosten innerhalb des europäischen Zahlungsraumes eingeführt. Ob eine Zahlung in Euro inländisch stattfindet oder grenzüberschreitend, macht jetzt keinen Unterschied mehr. Für Zahlungen in anderen Währungen als dem Euro muss allerdings weiterhin eine Auslands-Überweisung verwendet werden.
Durch ein deutsches Begleitgesetz konnte für den Übergangszeitraum bis zum 1.2.2016 das elektronische Lastschriftverfahren weiterhin verwendet werden und der Privatkunde bei nationalen Zahlungen weiterhin die Kontonummer und die Bankleitzahl verwenden.
An den Meldepflichten im europäischen Zahlungsverkehr ändert sich durch SEPA nichts: Auch SEPA-Zahlungen über 12500 € müssen mit dem Vordruck Z4 zur Außenwirtschaftsverordnung gemeldet und elektronisch oder beleghaft der Bundesbank übermittelt werden.
Der SEPA-Raum besteht aus den 28 EU-Mitgliedstaaten (Frankreich inkl. Französisch-Guyana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Reunion, St.Pierre und Miquelon), den drei weiteren EWR-Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz und Monaco.
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