Schwarzarbeit
Bei Schwarzarbeit handelt es sich um eine Beschäftigung, für die keine Steuern und keine Sozialabgaben abgeführt bzw. gezahlt werden. Schwarzarbeit liegt unter anderem vor, wenn
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der Beginn einer gewerblichen Tätigkeit nicht angezeigt wird,
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ein Handwerk nicht in die Gewerberolle eingetragen wurde,
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den Mitteilungspflichten gegenüber den Sozialversicherungsträgern oder der Meldepflicht nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht nachgekommen wird.
Schwarzarbeit ist strafbar. Hierfür kann eine Geldbuße von bis zu 100.000,– € anfallen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 1 SchwarbG
SteuerSparErklärung für Selbstständige (Steuerjahr 2024) - gewerbliche Lizenz
Die gewerbliche Lizenz für 3 Arbeitsplätze gilt für alle Anwender, die die Software im Rahmen einer entgeltlichen Hilfe in Steuersachen nutzen, also insbesondere beim Einsatz in steuerberatenden Berufen (Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberater, Rechtsanwälte o.ä.).