Gewerkschaft
Gewerkschaftsmitgliedsbeiträge sind Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Ist ein Arbeitnehmer für eine Gewerkschaft ehrenamtlich tätig, so gehören Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer bei Ausübung seiner ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen, ebenfalls zu den Werbungskosten. Typische Aufwendungen sind zum Beispiel Reisekosten.
Streikgelder und Aussperrungsunterstützungen, die die Gewerkschaft zahlt, gehören nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn und werden auch nicht der Einkommensteuer unterworfen. Sie sind daher steuerfrei.
Gesetze und Urteile (Quellen)
BFH 24.10.1990 - X R 161/88
Doppelte Haushaltsführung: Alle Steuervorteile für die Zweitwohnung am Arbeitsplatz
Bei vielen Angestellten und Beamten befindet sich der Arbeitsplatz weiter entfernt von der Hauptwohnung. Da benötigt man am Beschäftigungsort eine Unterkunft oder Zweitwohnung und schon liegt eine doppelte Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG vor. Nach neuer Rechtsprechung gilt das auch, wenn Sie Ihre Hauptwohnung vom Arbeitsort wegverlegen.