Gesamtumsatz
Die Höhe des Gesamtumsatzes ist umsatzsteuerlich relevant. So wird bei der Genehmigung der Ist-Besteuerung und bei der Kleinunternehmerregelung auf den Gesamtumsatz abgestellt. Der Gesamtumsatz wird wie folgt berechnet:
Summe aller steuerbaren Umsätzen |
||
./. |
||
./. |
steuerfreie Hilfsumsätze |
|
= |
Gesamtumsatz |
Als Hilfsumsätze gelten die Umsätze des Unternehmens, die nicht zum eigentlichen Unternehmensgegenstand gehören. So gehört zum Beispiel der Umsatz aus dem Verkauf eines Betriebsgebäudes nicht zur Haupttätigkeit eines Unternehmens.
Zum Gesamtumsatz gehören nicht die Einfuhren und nicht der innergemeinschaftliche Erwerb. Auch Umsätze, die durch die Veräußerung und die Entnahme von Anlagevermögen realisiert werden, fließen nicht in den Jahresgesamtumsatz ein.
Bei nicht ganzjähriger Unternehmenstätigkeit, muss der realisierte Umsatz in einen Jahresumsatz umgerechnet werden. Dabei gelten angefangene Monate als volle Monate.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 19 Abs. 3 UStG
Umsatzsteuer später zahlen und liquide bleiben
Wenn Sie als Unternehmer einem Kunden etwas verkaufen oder eine Dienstleistung erbringen, müssen Sie normalerweise die Umsatzsteuer im Rahmen Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung bereits dann anmelden und zahlen, wenn Sie die Leistung erbracht haben. Wann Ihr Kunde die Rechnung und damit auch die Umsatzsteuer bezahlt, spielt keine Rolle. In diesem Fall spricht man von der Sollversteuerung oder Sollbesteuerung.