Freiwillige Rentenversicherung
Wer nicht rentenversicherungspflichtig ist, kann sich ab 16 Jahren freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern.
Die Beitragshöhe kann man zwischen dem Mindestbeitrag und dem Höchstbeitrag frei wählen. Diese Werte gelten einheitlich für West- und Ostdeutschland.
Seit dem 1.1.2017 können sich auch Bezieher einer vorgezogenen Altersvollrente freiwillig in der Rentenversicherung versichern. Diese Beiträge führen dann zu einer jährlichen Erhöhung ihrer bereits laufenden Rente.
Ratgeber Testament für Geschiedene und Patchworkfamilien
Scheidung, neue Partnerschaften, Patchworkfamilien – das Leben verändert sich, doch das Erbrecht bleibt komplex. Wer nach einer Trennung oder in einer Patchworkfamilie lebt, steht vor der Herausforderung, sein Testament so zu gestalten, dass es rechtssicher ist und den eigenen Wünschen entspricht.