Freiwillige Rentenversicherung
Wer nicht rentenversicherungspflichtig ist, kann sich ab 16 Jahren freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern.
Die Beitragshöhe kann man zwischen dem Mindestbeitrag und dem Höchstbeitrag frei wählen. Diese Werte gelten einheitlich für West- und Ostdeutschland.
Seit dem 1.1.2017 können sich auch Bezieher einer vorgezogenen Altersvollrente freiwillig in der Rentenversicherung versichern. Diese Beiträge führen dann zu einer jährlichen Erhöhung ihrer bereits laufenden Rente.
Ratgeber Witwenrente: Der Renten- und Finanzratgeber für Hinterbliebene
Hast du dich jemals gefragt, warum die Hinterbliebenenrente gekürzt wird oder welches Einkommen angerechnet wird? Fühlst du dich verloren in einem Meer von Regelungen und Gesetzen? Dann ist dieser Ratgeber genau das Richtige für dich!