Freiwillige Rentenversicherung
Wer nicht rentenversicherungspflichtig ist, kann sich ab 16 Jahren freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern.
Die Beitragshöhe kann man zwischen dem Mindestbeitrag und dem Höchstbeitrag frei wählen. Diese Werte gelten einheitlich für West- und Ostdeutschland.
Seit dem 1.1.2017 können sich auch Bezieher einer vorgezogenen Altersvollrente freiwillig in der Rentenversicherung versichern. Diese Beiträge führen dann zu einer jährlichen Erhöhung ihrer bereits laufenden Rente.
Gleich & Gerecht
Viele Paare sprechen über Liebe, Kinder und gemeinsame Träume, aber kaum über Geld, Eigentum oder Vorsorge. Das kann teuer werden: Wer Care-Arbeit leistet, steht im Ernstfall oft ohne Absicherung da. Dieser Ratgeber zeigt, wie moderne Partnerschaften Fairness leben – mit klaren Strukturen für Finanzen, Verantwortung und rechtliche Sicherheit.