Freiwillige Rentenversicherung
Wer nicht rentenversicherungspflichtig ist, kann sich ab 16 Jahren freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern.
Die Beitragshöhe kann er im Jahr 2021 zwischen dem Mindestbeitrag von monatlich 83,70 € und dem Höchstbeitrag von monatlich 1.320,60 € frei wählen. Diese Werte gelten einheitlich für West- und Ostdeutschland.
Seit dem 1.1.2017 können sich auch Bezieher einer vorgezogenen Altersvollrente freiwillig in der Rentenversicherung versichern. Diese Beiträge führen dann zu einer jährlichen Erhöhung ihrer bereits laufenden Rente.
Die Besteuerung von Geldanlagen: Was Sie zur Abgeltungsteuer wissen müssen
Mit der 25 %igen Abgeltungsteuer ist grundsätzlich die Einkommensteuer auf Ihre Kapitaleinkünfte abgegolten und Sie müssen dazu keine Angaben mehr in Ihrer Einkommensteuererklärung machen. Die Bank wickelt die Steuererhebung in den meisten Fällen von sich aus ab, ohne dass Sie als Kapitalanleger selbst tätig werden müssen. Ziel: Die Steuer soll einfach und gleichmäßig erhoben werden.