Diäten
Diäten sind Bezügen von Bundes-, Landtags-, und Europaabgeordneten. Diese Zahlungen gehören zu den sonstigen Einkünften und werden damit nicht von der Lohnsteuer erfasst. Sie unterliegen jedoch als sonstige Einkünfte direkt der Einkommensteuer.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 22 EStG

Der große Anlageratgeber
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