Diäten
Diäten sind Bezügen von Bundes-, Landtags-, und Europaabgeordneten. Diese Zahlungen gehören zu den sonstigen Einkünften und werden damit nicht von der Lohnsteuer erfasst. Sie unterliegen jedoch als sonstige Einkünfte direkt der Einkommensteuer.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 22 EStG
Häuser und Wohnungen bei Schenkung und Erbschaft – Einkommensteuerliche Folgen
Ein geerbtes Haus verkaufen oder vermieten? Auswirkungen auf Ihre Einkommenssteue