Chorleiter
Üben Chorleiter ihre Tätigkeit nebenberuflich aus, so können sie für ihre Tätigkeitsvergütung eine Steuerbefreiung, die sogenannte Übungsleiterpauschale in Höhe von 2.400,00 € in Anspruch nehmen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 3 Nr. 26 EStG

Der 450-Euro-Job: Was Sie bei der Beschäftigung von Minijobbern beachten müssen!
Ein Minijob ist ein Arbeitsverhältnis, bei dem der monatliche Arbeitslohn höchstens 450,00 € beträgt, oft als 450-Euro-Job bezeichnet. Aufgrund des seit 2015 auch bei Minijobs zu beachtenden Mindestlohns ist die monatliche Arbeitszeit begrenzt. Für den Arbeitnehmer bleibt der Arbeitslohn normalerweise sozialversicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.