Auslandsanleihen
Die Bezeichnung Anleihen ist ein Sammelbegriff für Schuldverschreibungen. Der Aussteller der Anleihe verspricht die Rückzahlung des ausgewiesenen Anleihebetrages und die Auszahlung eines festgelegten Zinses. Die Erträge, also die festgesetzten Zinsen, unterliegen der Abgeltungssteuer. Auch die Erträge einer Auslandsanleihe sind steuerpflichtig.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 20 EStG
§ 43 EStG
Die Besteuerung von Geldanlagen: Was Sie zur Abgeltungsteuer wissen müssen
Mit der 25 %igen Abgeltungsteuer ist grundsätzlich die Einkommensteuer auf Ihre Kapitaleinkünfte abgegolten und Sie müssen dazu keine Angaben mehr in Ihrer Einkommensteuererklärung machen. Die Bank wickelt die Steuererhebung in den meisten Fällen von sich aus ab, ohne dass Sie als Kapitalanleger selbst tätig werden müssen. Ziel: Die Steuer soll einfach und gleichmäßig erhoben werden.