Asthma
Aufwendungen der Erziehungsberechtigten (Eltern) für die auswärtige Unterbringung eines an Asthma erkrankten Kindes in einem Schulinternat sind außergewöhnliche Belastungen. Dies gilt jedoch nur, wenn der Aufenthalt aus klimatischen Gründen zur Heilung oder Linderung der Krankheit nachweislich unabdingbar notwendig ist und der Schulbesuch nur anlässlich dieser Heilbehandlung nebenbei und nachrangig erfolgt.
Zum Nachweis der gesundheitlichen Notwendigkeit sollte vor der auswärtigen Unterbringung ein amtsärztliches Attest eingeholt werden.
Gesetze und Urteile (Quellen)
R 33.4 EStR
H 33.1–33.4 EStH
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Der Betreuungsassistent
Wer als Erwachsener wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen kann, erhält von Amts wegen oder auf seinen Antrag einen Betreuer. Bei ihrer täglichen Arbeit sind ehrenamtliche Betreuer mit einer Reihe von Formalitäten konfrontiert. Dabei will dieser Ratgeber allen Beteiligten bei den täglichen praktischen Herausforderungen helfen.