Asthma
Aufwendungen der Erziehungsberechtigten (Eltern) für die auswärtige Unterbringung eines an Asthma erkrankten Kindes in einem Schulinternat sind außergewöhnliche Belastungen. Dies gilt jedoch nur, wenn der Aufenthalt aus klimatischen Gründen zur Heilung oder Linderung der Krankheit nachweislich unabdingbar notwendig ist und der Schulbesuch nur anlässlich dieser Heilbehandlung nebenbei und nachrangig erfolgt.
Zum Nachweis der gesundheitlichen Notwendigkeit sollte vor der auswärtigen Unterbringung ein amtsärztliches Attest eingeholt werden.
Gesetze und Urteile (Quellen)
R 33.4 EStR
H 33.1–33.4 EStH

Krankheitskosten: So werden sie in der Steuererklärung berücksichtigt
Die von Ihnen getragenen Krankheitskosten mindern nur dann Ihre Steuerlast, wenn die ergriffenen Maßnahmen medizinisch notwendig sind und Sie das auch durch wasserdichte Nachweise belegen können.