Pflegeversicherung: Wie geht es weiter?
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Die Bundesregierung hat einen Bericht zur langfristigen Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung vorgelegt. Der Bericht enthält Szenarien und mögliche Reformen, um die Pflegeversicherung bis 2060 zukunftssicher zu gestalten.
Inhalt
Pflegeversicherung: So ist die aktuelle Lage
Der weit überwiegende Teil der pflegebedürftigen Menschen wird zuhause versorgt: Von den rund 5,2 Millionen pflegebedürftigen Menschen wurden Ende 2023 rund 4,4 Millionen ambulant gepflegt (also etwa 84%). Die Pflege erfolgt dabei überwiegend durch Angehörige.
Die Gesamtausgaben der Pflegeversicherung betrugen 2023 rund 59,2 Milliarden Euro, davon 36,2 Milliarden Euro für ambulante und 19,7 Milliarden Euro für stationäre Leistungen.
Kostensteigerungen und demografischer Wandel als Herausforderung
Weniger Erwerbstätige und mehr Pflegebedürftige, insbesondere durch die Babyboomer-Generation, erhöhen den finanziellen Druck auf die Pflegeversicherung. Ohne Anpassungen würden Ausgaben und Einnahmen bald weit auseinanderklaffen.
Neben (perspektivisch) weniger Einzahlern sind vor allem steigende Ausgaben ein großes Problem. So sind in den letzten zehn Jahren sind die Leistungen stark gestiegen. Höhere Sachkosten und gesetzliche Vorgaben zur Bezahlung und Ausstattung erhöhen ebenfalls die Kosten. Der Mangel an Pflegekräften verschärft die Situation zusätzlich.
Preis- und Lohnentwicklungen führen zu höheren Eigenanteilen, was die Akzeptanz des Systems mindert.
Reform der Pflegeversicherung erforderlich
Diese Punkte führen zu einem klaren Ergebnis: Ohne Reformen bleibt die soziale Pflegeversicherung langfristig nicht finanzierbar.
Der Bericht stellt vier Szenarien vor, die von einer Teil- bis zur Vollabsicherung reichen und unterschiedliche Finanzierungsmodelle (Umlageverfahren vs. Kapitaldeckungsverfahren) berücksichtigen.
Pflegeversicherung: Reformvorschläge
Die vier vorgestellten Szenarien bieten verschiedene Ansätze, um die soziale Pflegeversicherung zukunftssicher zu gestalten und die Finanzierungslücke zu schließen.
Teilleistungssystem mit Umlageverfahren
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Idee: Die Pflegeversicherung bleibt ein Teilleistungssystem, bei dem nur ein Teil der Pflegekosten übernommen wird. Die Finanzierung erfolgt weiterhin durch das Umlageverfahren, bei dem die aktuellen Beiträge der Versicherten direkt zur Finanzierung der laufenden Ausgaben verwendet werden.
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Vorteile: Einfaches und bewährtes System.
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Nachteile: Hohe Belastung der Erwerbstätigen bei steigendem Pflegebedarf.
Teilleistungssystem mit ergänzender Kapitaldeckung
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Idee: Zusätzlich zum Umlageverfahren wird ein Kapitalstock aufgebaut, um die Beitragssätze zu stabilisieren. Ein Teil der Beiträge wird angespart und verzinst, um zukünftige Ausgaben zu decken.
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Vorteile: Beitragssatzstabilisierung und Entlastung zukünftiger Generationen.
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Nachteile: Der Aufbau des Kapitalstocks erfordert zusätzliche Mittel und Zeit.
Vollleistungssystem mit Umlageverfahren
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Idee: Die Pflegeversicherung übernimmt alle Pflegekosten (Vollleistungssystem). Die Finanzierung erfolgt weiterhin durch das Umlageverfahren.
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Vorteile: Vollständige Absicherung der Pflegebedürftigen.
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Nachteile: Sehr hohe Beitragssätze erforderlich, um die vollständigen Kosten zu decken.
Vollleistungssystem mit ergänzender Kapitaldeckung
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Idee: Die Pflegeversicherung übernimmt alle Pflegekosten und kombiniert das Umlageverfahren mit einem Kapitalstock.
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Vorteile: Vollständige Absicherung und Beitragssatzstabilisierung.
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Nachteile: Hoher finanzieller Aufwand für den Aufbau des Kapitalstocks und die vollständige Kostenübernahme.
Im Bericht der Bundesregierung »Zukunftssichere Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung – Darstellung von Szenarien und Stellschrauben möglicher Reformen« sind alle Szenarien ausführlich dargestellt und beschrieben → mehr Informationen im PDF auf der Internetseite des Bundestags.
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(MB)