CFS-Patienten: Gericht ermöglicht weitere Behandlung
Im Fall eines an CFS Erkrankten wurde die Krankenkasse zur Kostenübernahme für einen weiteren Therapieversuch verpflichtet. -Symbolbild-

CFS-Patienten: Gericht ermöglicht weitere Behandlung

 - 

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass eine Krankenkasse die Kosten für weitere Behandlungszyklen mit hochdosierten Immunglobulinen bei einem CFS-Patienten übernehmen muss.

Das Chronische Fatigue-Syndrom (CFS) ist eine komplexe Erkrankung, die oft schwer zu diagnostizieren und zu behandeln ist. Trotz fehlender Behandlungsstandards gibt es Hoffnung für Betroffene, wie eine aktuelle Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen zeigt.

Ein 58-jähriger Mann aus Hannover, der aufgrund zahlreicher Erkrankungen schwerbehindert und pflegebedürftig ist, leidet an fortschreitendem CFS und ist zeitweise auf einen Rollstuhl angewiesen. Er hat bei seiner Krankenkasse verschiedene, teils experimentelle Therapien beantragt, was zu rechtlichen Auseinandersetzungen führte. Zuletzt bewilligte das LSG ihm einen Therapieversuch mit hochdosierten Immunglobulinen. Die Krankenkasse übernahm die Kosten für sechs Behandlungszyklen, lehnte jedoch die Kostenübernahme für weitere Zyklen ab.

Der Mann forderte eine Dauertherapie, da bei ihm keine therapeutischen Alternativen bestehen. Die bisherigen Behandlungen mit Immunglobulinen waren erfolgreich und sollten laut behandelnden Ärzten fortgeführt werden.

Das Gericht verpflichtete die Krankenkasse vorläufig zu einem weiteren Therapieversuch von sechs Zyklen, gestützt auf eine Ausnahmevorschrift für Schwerstkranke. Auch wenn das Erkrankungsbild des CFS diagnostisch und therapeutisch nicht gesichert sei und keine evidenzbasierte Behandlung existiere, komme eine weitere Behandlung auf Grundlage einer Mindest-Evidenz in Betracht. Maßgeblich hierfür sei, dass die behandelnden Ärzte eine positive Wirkung des ersten Behandlungsansatzes bestätigt hätten. Es hätten sich signifikante Verbesserungen und ein gesteigertes Gehvermögen gezeigt. Diese Stabilisierung sei auf Grundlage einer individualbasierten Betrachtung nur durch eine Fortsetzung der Therapie aufrechtzuerhalten. Eine Dauertherapie lasse sich aktuell jedoch nicht begründen (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 19.3.2025, Az. L 4 KR 20/25 B ER).

(MB)

Weitere News zum Thema
  • [] Menschen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung können einen Schwerbehindertenausweis erhalten, wenn sie einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr haben. Der Ausweis soll helfen, verschiedene Nachteile auszugleichen. mehr

  • [] Allergiker müssen die einschränkenden Folgen und eine Fortentwicklung ihrer Erkrankung zum Beispiel zu Asthma vermeiden. Da hilft oft nur eines: Sie dürfen mit den Allergieauslösern möglichst nicht in Kontakt kommen. Das ist natürlich nicht immer möglich mehr

  • [] Wer in ein Pflegeheim einzieht, muss 2026 erneut mit einem höheren Eigenanteil rechnen. Trotz der Zuschüsse der Pflegekassen müssen Betroffene aktuell im Schnitt beim Einzug in ein Heim 3.245 Euro im Monat aus eigener Tasche zuzahlen. Das sind 261 Euro mehr

  • [] Welche Möglichkeiten gibt es, einen Zuschuss der Krankenkasse zu Sportkursen zu erhalten? Und kann man die Kosten fürs Fitness-Studio bei der Steuer absetzen? Dieser Beitrag zeigt, was geht – damit die Sport-Vorsätze für 2026 auch umgesetzt werden! mehr

  • [] Pflegebedürftigkeit kann plötzlich oder schleichend eintreten. Familien stehen dann oft unvorbereitet vor neuen Herausforderungen: schnelle Entscheidungen, neue Begriffe, organisatorische und finanzielle Fragen. Dieser Text soll helfen. mehr

Weitere News zum Thema