Wer ein iPhone findet: Nicht zu früh freuen

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Sie haben ein iPhone gefunden? Und es – ganz vorbildlich – beim Fundbüro abgegeben? Dann ist es nicht ganz unwahrscheinlich, dass Sie nach sechs Monaten Post vom Amt erhalten. Das iPhone gehört Ihnen. Eigentlich. Doch was fangen Sie damit an?

"Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache". Das regelt § 973 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Schön für den ehrlichen Finder.

Doch wenn es um ein iPhone (oder ein anderes Smartphone) geht, haben Sie davon unter Umständen wenig, denn das Gerät ist gesperrt – und muss entsperrt werden, damit es funktioniert. Genau das verweigerte der Apple-Service einem ehrlichen Finder – und bekam vom Amtsgericht München recht. Das Gericht argumentierte u.a.: Der Betroffene habe ja ein gesperrtes Handy gefunden – und nur darauf habe er ein Anrecht. Außerdem argumentierte das Gericht, die Freischaltung des betreffenden Mobiltelefons würde »auch erheblichen datenschutzrechtlichen Bedenken begegnen, da nach Freischaltung ein Zugriff auf sämtliche auf dem Telefon befindliche Daten des ursprünglichen Eigentümers möglich wäre«. Und genau das solle durch das Sperren eines Mobiltelefons verhindert werden (Az. 213 C 7386/17).

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