Ausschließlich verfassungsrechtliche Zweifel: Keine Aussetzung der Vollziehung von Grundsteuerwertbescheiden
Rund um das Thema Grundsteuer gibt es viel Streit mit den Finanzämtern.

Ausschließlich verfassungsrechtliche Zweifel: Keine Aussetzung der Vollziehung von Grundsteuerwertbescheiden

 - 

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Aussetzung der Vollziehung eines Grundsteuerwertbescheides nur ausnahmsweise in Betracht komme, soweit der Antragsteller den Antrag mit verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit der Neuregelungen zur grundsteuerlichen Bemessungsgrundlage im Bundesmodell begründet.

In einem solchen Fall setze die Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung wegen des Geltungsanspruchs jedes formell verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes zusätzlich voraus, dass ein besonderes berechtigtes Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bestehe, dem der Vorrang gegenüber dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Gesetzes zukomme.

Im entschiedenen Fall wurde die beantragte Aussetzung der Vollziehung von der Antragstellerin ausschließlich mit verfassungsrechtlichen Zweifeln begründet. Das Finanzgericht hat ein besonderes berechtigtes Interesse der Antragstellerin nicht festgestellt und den Antrag deshalb abgewiesen. Zu der Frage, ob überhaupt Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen grundsteuerlichen Bewertungsvorschriften bestehen, hat das Finanzgericht sich nicht geäußert.

Die vom Finanzgericht zugelassene Beschwerde ist bislang nicht eingelegt worden.

(FG Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung vom 21.9.2023 zu Beschluss vom 1.9.2023, Az. 3 V 3080/23)

(MB)

Weitere News zum Thema
  • [] In der Vorweihnachtszeit wird traditionell viel gespendet: Wer genug hat, gibt anderen etwas ab. An das Thema Steuern denkt man dabei normalerweise nicht. Aber Spenden sind als Sonderausgaben abziehbar. Die Spendenquittung muss übrigens nicht mehr gleich mehr

  • [] Die Steuererklärungen für 2024, 2023, 2022 und 2021 sind noch nicht abgegeben? Wie lange eine Steuererklärung rückwirkend abgegeben werden kann, hängt davon ab, ob die Abgabe freiwillig erfolgt oder verpflichtend ist. mehr

Weitere News zum Thema