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Die Grundsteuerreform: Alles, was Grundstückseigentümer jetzt wissen müssen
Die Grundsteuer betrifft alle Grundstückseigentümer – und damit geht die Grundsteuerreform auch alle Eigentümer von Grundstücken etwas an. Auch wenn die neu berechnete Grundsteuer erst ab 2025 zu zahlen ist, beginnt bereits im Jahr 2022 die Neubewertung der Grundstücke. Zeit, sich mit der reformierten Grundsteuer auseinanderzusetzen und die neuen Regeln kennenzulernen.
Bisher war der sogenannte Einheitswert Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer. Da die Einheitswerte teilweise sogar bis in das Jahr 1935 zurückreichen und damit hoffnungslos veraltet sind, kam es zu Wertverzerrungen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte deshalb die Bewertung mithilfe der Einheitswerte für verfassungswidrig und verpflichtete den Gesetzgeber, die Grundsteuer bis Ende 2019 neu zu regeln – was er auch mit der Grundsteuerreform getan hat. Denn die Grundsteuer abzuschaffen, stand nie zur Debatte.
In diesem informativen Ratgeber können Sie alles rund um die Grundsteuerreform nachlesen. Sie erhalten die Antworten auf u.a. folgende Fragen:
Wie wird die Grundsteuer künftig berechnet?
Bundesmodell und Ländermodelle: Was gilt wo?
Welche Bewertungsverfahren gibt es bei bebauten und unbebauten Grundstücken?
Was ist das Ertragswertverfahren und für welche Immobilien gilt es?
Wie wird die Grundsteuer bei Eigentumswohnungen berechnet?
Steuermesszahl, Steuermessbetrag, Hebesatz: Was ist das und wann braucht man diese Werte?
Wer muss eine Grundsteuererklärung abgeben und warum?
Wann muss man die Grundsteuererklärung abgeben?
Woher bekommt man die Daten für die Grundsteuererklärung?
Was passiert, wenn man keine Grundsteuererklärung abgibt?
Welche Bundesländer haben ein eigenes Ländermodell und wie berechnet sich dort die Grundsteuer?
Darüber hinaus enthält der Ratgeber ausführliche Rechenschemata für das Bundesmodell und alle Ländermodelle. Mit den Arbeitshilfen, bestehend aus zahlreichen Tabellen mit den für die Ermittlung der Grundsteuer erforderlichen Werten, können Sie die Berechnung von Finanzamt und Gemeinde nachvollziehen.
Diesen Ratgeber erhalten Sie in gedruckter Form und als eBook zum Download (Dateiformat PDF und EPUB). Damit können Sie es auf allen gängigen eBook-Readern verwenden (z.B. Apple iPad, Tolino, etc.).
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1.Grundsteuer (ab 2025)
1.1Was sich ab 2025 bei der Grundsteuer ändert
1.1.1Bundesmodell vs. Landesmodell: Was gilt in welchem Bundesland?
1.1.2So berechnet sich ab 2025 die Grundsteuer
1.1.3Warum gab es eine Grundsteuerreform?
1.2Berechnung der Grundsteuerwerte (Bundesmodell)
1.2.1Wann werden Grundstücke bewertet?
1.2.1.1Hauptfeststellung: alle sieben Jahre
1.2.1.2Fortschreibungen und Nachfeststellung: Wenn sich zwischen zwei Hauptfeststellungen etwas ändert
1.2.2Bewertungsverfahren: Welches Grundstück wie bewertet wird
1.2.2.1Wohngebäude
1.2.2.2Betrieblich genutzte und sonstige bebaute Grundstücke
1.2.2.3Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
1.2.2.4Unbebaute Grundstücke
1.2.2.5Wiese, Wald, Wochenendhaus, Schrebergarten und sonstige Grundstücke
1.2.3Wohnimmobilien: Bewertung im Ertragswertverfahren
1.2.3.1Für diese Immobilien gilt das Ertragswertverfahren
1.2.3.2So funktioniert das Ertragswertverfahren
1.2.3.3So sieht das Berechnungsschema für Wohnimmobilien aus
1.2.3.4Arbeitshilfen: Anlagen zum Bewertungsgesetz und mehr
1.2.4Einzelfälle – Beispielsrechnungen für Wohnimmobilien
1.2.4.1Ein- und Zweifamilienhäuser
1.2.4.2Eigentumswohnung
1.2.4.3Mietwohngrundstück
1.2.4.4Erbbaugrundstück
1.2.5Betrieblich genutzte und sonstige bebaute Grundstücke: Bewertung im Sachwertverfahren
1.2.5.1Für diese Immobilien gilt das Sachwertverfahren
1.2.5.2So funktioniert das Sachwertverfahren
1.2.5.3So sieht das Berechnungsschema für das Sachwertverfahren aus
1.2.5.4Arbeitshilfen: Anlagen zum Bewertungsgesetz und mehr
1.2.6Einzelfälle – Beispielsrechnungen für betrieblich genutzte und sonstige bebaute Grundstücke
1.2.6.1Geschäftsgrundstück
1.2.6.2Gemischt genutztes Grundstück
1.2.6.3Sonstiges bebautes Grundstück
1.2.7Unbebautes Grundstück
1.3Steuermesszahl und Steuermessbetrag (Bundesmodell)