Anlage Unterhalt
Alle Unterhaltszahlungen an bedürftige Personen, wie zum Beispiel Eltern oder Kinder, können als außergewöhnliche Belastungen über die Anlage Unterhalt geltend gemacht werden.
Zusammenfassung
Die Anlage Unterhalt ist ein Steuerformular für die Einkommensteuererklärung. Es wird genutzt, um Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen als außergewöhnliche Belastungen anzugeben. Damit können Steuerpflichtige ihre Steuerlast senken. Erfasst werden Zahlungen, Versicherungsbeiträge und Nachweise über Bedürftigkeit. Für Auslandsunterhalt sind zusätzliche Belege erforderlich. Die gesetzliche Grundlage ist § 33a EStG.
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Inhaltsverzeichnis
Was ist die Anlage Unterhalt?
Die Anlage Unterhalt ist ein Zusatzformular zur Einkommensteuererklärung. Sie dient dazu, Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen steuerlich geltend zu machen. Diese Ausgaben können als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.
Wozu dient die Anlage Unterhalt?
Mit der Anlage Unterhalt können Steuerpflichtige:
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Unterhaltszahlungen an Angehörige oder andere unterstützte Personen eintragen
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Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung der unterstützten Person angeben
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Steuerliche Entlastung durch Abzug als außergewöhnliche Belastung erhalten
Wer kann sie nutzen?
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Alle Steuerpflichtigen, die Unterhalt an bedürftige Personen leisten
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Personen mit gesetzlicher oder freiwilliger Unterhaltsverpflichtung
-
Unterstützer von Angehörigen im Ausland, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind
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Download & Ausfüllhinweise
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Ausfüllhilfe:
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Persönliche Angaben der unterstützten Person müssen vollständig eingetragen werden (Name, Geburtsdatum, Anschrift).
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Unterhaltsleistungen sind mit der Gesamtsumme der Zahlungen anzugeben. Der Höchstbetrag beträgt für 2025 12.096 Euro pro Jahr (2026: 12.348 Euro).
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Versicherungsbeiträge für Kranken- und Pflegeversicherung der unterstützten Person sind zusätzlich zu erfassen.
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Nachweise wie Zahlungsbelege und Dokumente zur Bedürftigkeit sind beizufügen, da sie Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung sind.
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Auslandsunterhalt erfordert zusätzliche amtliche Bestätigungen und Nachweise.
Gesetzliche Grundlage
Die Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen ist in § 33a Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt.
FAQ zur Anlage Unterhalt
1. Wer darf Unterhaltsleistungen absetzen?
Alle, die gesetzlich oder freiwillig Unterhalt an bedürftige Personen leisten.
2. Gibt es Höchstbeträge?
Ja, der Höchstbetrag liegt bei 12.096 Euro pro Jahr (2025; 2026: 12.348 Euro).
3. Welche Nachweise sind erforderlich?
Zahlungsbelege und Nachweise über die Bedürftigkeit der unterstützten Person.
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(Autor: Redaktion Steuertipps • letzte Änderung: 7. Januar 2026)