Anlage S - Formular für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
Freiberufler erzielen keine gewerblichen Einkünfte, sondern Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Die Höhe der Einkünfte (Gewinn oder Verlust) ist in die Anlage S einzutragen, die der Steuererklärung beizufügen ist. Die Abgabe der Anlage S ist auch erforderlich, wenn der Vordruck Anlage EÜR nicht ausgefüllt werden muss.
WICHTIGER HINWEIS
Die Vorgaben der Finanzverwaltung hinsichtlich der Zurverfügungstellung von Steuerformularen haben sich geändert.
Wir überarbeiten diesen Bereich daher zurzeit, um Ihnen baldmöglichst wieder Formulare für Ihre Steuererklärung zum Download anbieten zu können. Vielen Dank für Ihre Geduld!
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