Anlage G - Formular für Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Die Anlage G zur Steuererklärung ist grundsätzlich von jedem auszufüllen, der Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb erwirtschaftet hat. Im besten Fall führen die Angaben innerhalb dieses Formulars dazu, dass keinerlei Einkommensteuer bezahlt werden muss, da diese mit der bereits bezahlten Gewerbesteuer verrechnet wird.

Zusammenfassung

Die Anlage G ist das Steuerformular für Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Sie wird von Gewerbetreibenden und Einzelunternehmern genutzt. Grundlage ist § 15 EStG. In der Anlage wird der Gewinn oder Verlust erklärt. Meist stammt er aus der Anlage EÜR oder einer Bilanz.

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Einfacher geht es ohnehin mit einer Software für die Steuererklärung → mehr Informationen zur SteuerSparErklärung.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die Anlage G?

Die Anlage  G ist das Steuerformular zur Erklärung von Einkünften aus Gewerbebetrieb. Sie wird verwendet, wenn eine selbständige Tätigkeit gewerblich ist und keinen Freiberuf darstellt. In der Anlage G werden Gewinne oder Verluste aus dem Gewerbe erklärt, die zuvor ermittelt wurden (z.B. per EÜR oder Bilanz).

Gewinne, die im Betrieb belassen werden, können niedriger besteuert werden als zum normalen Einkommensteuersatz. Die steuerliche Begünstigung für nicht entnommene Gewinne nach § 34a EStG wird mit der Anlage 34a beantragt.

Wozu dient die Anlage G?

Mit der Anlage G:

  • erklärt man den steuerlichen Gewinn oder Verlust eines Gewerbes,

  • gibt man Beteiligungserträge aus gewerblichen Personengesellschaften an,

  • schafft man die Grundlage für die Einkommensteuer (und mittelbar für Gewerbesteuer).

Die Angaben fließen in den Einkommensteuerbescheid ein. Die separate Gewerbesteuererklärung wird zusätzlich beim Finanzamt eingereicht.

Wer muss die Anlage G nutzen?

Die Anlage G ist verpflichtend für:

  • Einzelunternehmer mit Gewerbebetrieb

  • Gewerbetreibende (Handel, Handwerk, Dienstleistungen)

  • Gesellschafter gewerblicher Personengesellschaften (z.B. OHG, KG)

  • Unternehmer mit mehreren Gewerbebetrieben (je Betrieb ggf. eigene Anlage)

Die Anlage G ist nicht geeignet für Freiberufler – diese nutzen die Anlage S .

Gesetzliche Grundlagen

Download & Ausfüllhinweise

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Ausfüllhilfe:

Typische Angaben in der Anlage  G:

  • Art des Gewerbes (z.B. Onlinehandel, Handwerksbetrieb)

  • Gewinn oder Verlust

  • Angaben zu Beteiligungen an gewerblichen Gesellschaften

  • Besonderheiten bei Betriebsveräußerung oder -aufgabe

Der Gewinn stammt in der Regel aus:

  • Anlage  E ÜR (bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung) oder

  • Bilanz & GuV (bei Buchführungspflicht).

FAQ zur Anlage G

1. Muss ich als Kleingewerbetreibender die Anlage  G ausf üllen?

Ja. Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer, nicht die Einkommensteuer.

2. Reicht die Anlage  G allein aus?

Nein. Sie wird mit Anlage  E ÜR oder einer Bilanz abgegeben.

3. Was passiert bei mehreren Gewerbebetrieben?

Je Betrieb ist eine eigene Anlage  G einzureichen.

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(Autor: Redaktion Steuertipps • letzte Änderung: 12. Januar 2026)