Bitte beachten Sie, dass sich die Shopseiten von Steuertipps.de nur mit aktiviertem JavaScript und Cookies in vollem Umfang benutzen lassen.
Sollten Sie mit den oben genannten Begriffen nichts anfangen können, lesen Sie bitte die Hilfsdateien Ihres Browsers oder informieren Sie sich beim Hersteller. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch gerne unter unserer Support-Adresse.
Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz: Wahl und Wechsel der Gewinnermittlungsart
Als Selbstständiger sind Sie einmal im Jahr verpflichtet, Ihren Gewinn zu ermitteln. Grundsätzlich stehen Ihnen dafür zwei Methoden zur Verfügung: die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und die Bilanzierung. Die EÜR ist einfacher und kostet weniger, bestimmte Abschreibungsmöglichkeiten gibt es aber nur bei der Bilanzierung.
Gesetzliche Vorgaben können der Grund sein, dass Sie von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Bilanzierung wechseln müssen. Sofern Sie gewerbliche Einkünfte erzielen, kann das Finanzamt Sie dazu auffordern, Bücher zu führen, sobald Sie bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen überschreiten. Und auch eine Geschäftsaufgabe kann der Grund für eine Bilanzerstellung sein.
Aber auch wenn Sie nicht verpflichtet sind, Bücher zu führen, können Sie das – egal ob Gewerbetreibender oder als Angehöriger der freien Berufe – immer freiwillig tun. Daher sollten Sie die Unterschiede zwischen den beiden Gewinnermittlungsarten kennen. Denn je nach Methode können sich in einzelnen Jahren große Unterschiede bei der Höhe des ermittelten Gewinns ergeben.
In unserem Beitrag erfahren Sie:
die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede von Betriebsvermögensvergleich und EÜR;
wann Sie von der EÜR zur Bilanzierung wechseln müssen und wann gegebenenfalls ein freiwilliger Wechsel Sinn macht;
die einzelnen Schritte beim Wechsel wie Übergangsbilanz, Gewinnkorrekturen und die Verteilung des Übergangsgewinns
wie lange Sie nach einem Wechsel gebunden sind.
Diesen Ratgeber erhalten Sie als als eBook zum Download (Dateiformat PDF und EPUB). Damit können Sie es auf allen gängigen eBook-Readern verwenden (z.B. Apple iPad, Tolino, etc.).
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1.Wie wird der Gewinn ermittelt?
1.1Zwei Gewinnermittlungsarten stehen im Vordergrund
1.2Wer ist zur Buchführung verpflichtet?
1.3Die Gemeinsamkeiten von Betriebsvermögensvergleich und EÜR
1.4Die Unterschiede zwischen Betriebsvermögensvergleich und EÜR
2.Von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Bilanzierung
2.1Wann Sie zur Bilanz wechseln müssen
2.2Sie können auch freiwillig wechseln
2.3Vorteile der Bilanzierung
2.4Welche Arbeiten bei der Buchführung auf Sie zukommen
3.Die Schritte beim Wechsel von Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Bilanzierung
3.1Erstellen einer Übergangsbilanz
3.2Gewinnkorrekturen aufgrund des Wechsels
3.3Auf Antrag: Verteilung des Übergangsgewinns
3.4Fehler bei der Berechnung des Übergangsgewinns
4.Wechsel von der Bilanz zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung
4.1Gründe für den Wechsel
4.2Erstellung einer Schlussbilanz
4.3Diese Gewinnkorrekturen sind erforderlich
4.4Der Übergangsgewinn wird versteuert
5.Diese Regeln gelten für die Wahl der Gewinnermittlungsart
5.1Wann müssen Sie sich für eine Art der Gewinnermittlung entscheiden?
5.2Wie oft dürfen Sie wechseln?
5.3Wie lange sind Sie an Ihre Entscheidung gebunden?
Kundenbewertungen
Das sagen unsere Kunden zu diesem Produkt
Bewertung
Kommentar
Anonymer Benutzer am
Besonders hilfreich für das EÜR Formular zur Steuererklärung.
Ihr Logo auf diesem Titel
Beispiel mit Logoeindruck auf der Titelseite.
Es ist ebenfalls möglich, die Titelseite komplett in Ihrem Layout darzustellen.
Ihr Logo auf diesem Titel
Nutzen Sie unsere Fachinhalte für Ihre Werbung und Kundenbindung
Zeigen Sie Kompetenz und Kundennähe durch wichtige Hintergrundinformationen
zur Festigung und Anbahnung von Geschäftsbeziehungen
als Schulungsmaterial
zur Kontaktpflege
als Geschenk
Gerne versehen wir diesen Ratgeber mit Ihrem Logo und Sie können sie als eBook oder gedrucktes Exemplar an Ihre Kunden und Geschäftspartner weitergeben - schon ab einer Auflage von 25 Exemplaren.
Bei Interesse füllen Sie bitte untenstehendes Formular unverbindlich aus. Wir senden Ihnen dann sehr gerne ein individuelles Angebot zu oder nehmen bei Wunsch auch gerne direkt telefonisch Kontakt auf, um den weiteren Ablauf zu klären.
Stellen Sie einfach eine unverbindliche Anfrage
Pflichtfelder sind fett markiert - Diese Felder müssen vor dem Versenden ausgefüllt werden.
alle Preise inkl. gesetzl. MWSt ggf. zzgl. Versandkosten