Grundsteuer (Bundesmodell): Einstufung der Gemeinden in eine Mietniveaustufe

Grundsteuerreform: Bei der Berechnung der Grundsteuerwerte für Wohngebäude nach dem Bundesmodell werden die anzusetzenden Nettokaltmieten durch Zu- und Abschläge angepasst.

Wie hoch der Zu- bzw. Abschlag ausfällt, hängt von der Mietniveaustufe ab. Welche Mietniveaustufe in Ihrer Stadt oder Gemeinde gilt, können Sie der Mietniveau-Einstufungsverordnung entnehmen (BGBl. 2021 I S. 3739).

→ Download – Übersicht für ganz Deutschland: Verordnung zur Einstufung der Gemeinden in eine Mietniveaustufe im Sinne des § 254 des Bewertungsgesetzes (Mietniveau-Einstufungsverordnung - MietNEinV) hier kostenlos herunterladen (PDF)

 

Große Themenseite zur Grundsteuerreform

Was ist die Grundsteuerreform und wie wird die Grundsteuer berechnet? Hier gibt es die Antworten! Detailliert, verständlich & informativ. → weiterlesen

Grundsteuerreform: Mietniveaustufe ermitteln für Bundesmodell

Für das Bundesmodell bei der Grundsteuerreform entschieden haben sich die Bundesländer bzw. Stadtstaaten Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Hier können Sie die Übersichten / Tabellen dieser Länder zur Einstufung des Mietniveaus herunterladen (PDF) und die für Ihre Gemeinde zutreffende Mietniveaustufe ermitteln:

 

 

Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auch auf einen Blick in unserer Infografik!

  

aav_infografik_grundsteuerreform_abriss.png

  

Infografik komplett anzeigen