Witwengelder
Steuerpflichtige Versorgungsbezüge liegen vor, wenn eine Witwe/ein Witwer aus dem früheren Dienstverhältnis des verstorbenen Ehegatten eine Pension bezieht. Für diese Bezüge wird ein Versorgungsfreibetrag von 22,4 % gewährt, dabei bleiben jedoch maximal 2.184,– € steuerfrei. Die Witwe bzw. der Witwer muss die Bescheinigung über die Lohnsteuerabzugsmerkmale beim Unternehmen einreichen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 19 EStG
R 19.8 LStR
Ratgeber Testament für Geschiedene und Patchworkfamilien
Scheidung, neue Partnerschaften, Patchworkfamilien – das Leben verändert sich, doch das Erbrecht bleibt komplex. Wer nach einer Trennung oder in einer Patchworkfamilie lebt, steht vor der Herausforderung, sein Testament so zu gestalten, dass es rechtssicher ist und den eigenen Wünschen entspricht.