Witwengelder
Steuerpflichtige Versorgungsbezüge liegen vor, wenn eine Witwe/ein Witwer aus dem früheren Dienstverhältnis des verstorbenen Ehegatten eine Pension bezieht. Für diese Bezüge wird ein Versorgungsfreibetrag von 22,4 % gewährt, dabei bleiben jedoch maximal 2.184,– € steuerfrei. Die Witwe bzw. der Witwer muss die Bescheinigung über die Lohnsteuerabzugsmerkmale beim Unternehmen einreichen.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 19 EStG
R 19.8 LStR
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