Umsatzsteuer / Reihengeschäft
Nach Abschnitt 3.14 UStAE liegt ein Reihengeschäft vor, wenn Umsatzgeschäfte i.S.d. § 3 Abs. 6 Satz 5 UStG von mehreren Unternehmen über denselben Gegenstand abgeschlossen werden und bei denen dieser Gegenstand im Rahmen einer Beförderung oder Versendung, unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer gelangt. (Ein besonderer Fall des Reihengeschäfts ist das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft im Sinne des § 25b Abs. 1 UStG.)
Beispiel:
Beispiel für ein Reihengeschäft:
Der Unternehmer D1 in Köln bestellt bei dem Großhändler D2 in Hamburg eine dort nicht vorrätige Maschine. D2 gibt die Bestellung an den Hersteller in DK (Dänemark) weiter. DK befördert die Maschine mit eigenem Lkw unmittelbar nach Köln und übergibt sie dort D1. Fazit: Es liegt ein Reihengeschäft vor, da mehrere Unternehmer über dieselbe Maschine Umsatzgeschäfte abschließen und die Maschine im Rahmen einer Beförderung unmittelbar vom ersten Unternehmer (DK) an den letzten Abnehmer (D1) gelangt.
Gesetze und Urteile (Quellen)
A 3.14 UStAE
Anmerkung: Zahlreiche ausführliche Beispiel zum Reihengeschäft enthält Abschnitt 3.14 UStAE.
Der Begriff »Umsatzsteuer / Reihengeschäft« wird im allgemeinen Sprachgebrauch gleichbedeutend mit »Reihengeschäft« verwendet.
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