Tageszeitung
Im Normalfall können Tageszeitungen steuerlich nicht berücksichtigt werden. Ist der Bezug von Tageszeitungen jedoch aus betrieblichen oder beruflichen Gründen notwendig, gelten die Kosten für die Tageszeitung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Hierbei muss ausgeschlossen werden, dass der Bezug der Zeitung die private Lebensführung tangiert.
Kann ein geeigneter Grund für den Bezug einer Tageszeitung genannt werden, sind die Kosten abzugsfähig.
Beispiel:
Ein Arbeitsloser bezieht eine Tageszeitung nur, um sich für die Stellenanzeigen bewerben zu können.

Doppelte Haushaltsführung: Alle Steuervorteile für die Zweitwohnung am Arbeitsplatz
Bei vielen Angestellten und Beamten befindet sich der Arbeitsplatz weiter entfernt von der Hauptwohnung. Da benötigt man am Beschäftigungsort eine Unterkunft oder Zweitwohnung und schon liegt eine doppelte Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG vor. Nach neuer Rechtsprechung gilt das auch, wenn Sie Ihre Hauptwohnung vom Arbeitsort wegverlegen.