Tageszeitung
Im Normalfall können Tageszeitungen steuerlich nicht berücksichtigt werden. Ist der Bezug von Tageszeitungen jedoch aus betrieblichen oder beruflichen Gründen notwendig, gelten die Kosten für die Tageszeitung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Hierbei muss ausgeschlossen werden, dass der Bezug der Zeitung die private Lebensführung tangiert.
Kann ein geeigneter Grund für den Bezug einer Tageszeitung genannt werden, sind die Kosten abzugsfähig.
Beispiel:
Ein Arbeitsloser bezieht eine Tageszeitung nur, um sich für die Stellenanzeigen bewerben zu können.
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Ausbildungskosten: So holen Sie das Maximum heraus
Je nachdem, welcher Art eine Bildungsmaßnahme ist und welchem Zweck sie dient, gilt für die Kosten der Sonderausgaben- oder der Werbungskostenabzug.