ständiger Vertreter
Ständiger Vertreter ist eine Person, die nachhaltig die Geschäfte eines Unternehmens besorgt und dabei dessen Sachweisungen unterliegt. Ständiger Vertreter ist insbesondere eine Person, die für ein Unternehmen nachhaltig:
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Verträge abschließt oder vermittelt,
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Aufträge einholt
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einen Warenbestand unterhält und davon Auslieferungen vornimmt.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 13 AO
![Scheinselbstständigkeit: Kriterien und Rechtsfolgen](/pictures/article/preview/aav_4532926680/medium/aav_4532926680-produktbild.png)
Scheinselbstständigkeit: Kriterien und Rechtsfolgen
Als Selbstständiger sollten Sie das Thema Scheinselbstständigkeit stets im Blick haben, und zwar aus zwei Perspektiven.