Rechtshilfe
Die Finanzbehörden können zwischenstaatliche Rechts- und Amtshilfe in Anspruch nehmen. Grundlage hierfür sind unter anderem die Doppelbesteuerungsabkommen, innerstaatlich anwendbare Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften sowie des EG-Amtshilfe-Gesetzes. Mit der Rechts- und Amtshilfe können bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen steuererhebliche Tatbestände erforscht werden.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 117 AO

BILD-Steuer 2022 und 2021 auf CD-ROM im Paket
Für die Steuererklärung 2020 und 2021: Sie haben die Steuererklärung 2020 noch nicht gemacht und wollen mit der Steuererklärung 2021 starten? Dann kaufen Sie doch die Steuersoftware für beide Jahre im Paket und sparen dabei bares Geld im Vergleich zum Einzelkauf.