Rechtshilfe
Die Finanzbehörden können zwischenstaatliche Rechts- und Amtshilfe in Anspruch nehmen. Grundlage hierfür sind unter anderem die Doppelbesteuerungsabkommen, innerstaatlich anwendbare Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften sowie des EG-Amtshilfe-Gesetzes. Mit der Rechts- und Amtshilfe können bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen steuererhebliche Tatbestände erforscht werden.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 117 AO
SteuerSparErklärung (Steuerjahr 2025)
Ihre Steuererklärung schnell und sicher im Browser erledigen – ohne ELSTER‑Zertifikat. Intuitive Bedienung, verständliche Fragen, Plausibilitätsprüfung, automatische Datenübernahme und intelligente Steuer‑KI sorgen für Ihre maximale Rückerstattung. Geeignet für Angestellte, Familien und Rentner.