Industrieklub
Werden Mitgliedsbeiträge für die Mitgliedschaft in einem Industrieklub vom Arbeitgeber erstattet, dann gehören die Mitgliedsbeiträge nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Hierfür wird jedoch vorausgesetzt, dass der Arbeitnehmer ganz überwiegend im betrieblichen Interesse dem Industrieklub angehört.
Gesetze und Urteile (Quellen)
BFH 20.09.1985, VI R 120/82
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Kurzarbeitergeld: Rettungsschirm in Krisenzeiten für Arbeitnehmer
Infolge der Corona-Epidemie haben bereits mehr als 700.000 Firmen Kurzarbeit beantragt. Millionen Beschäftigte sind also auf staatliche Hilfszahlungen durch die Corona-Krise angewiesen. Wenn Sie zu den von Kurzarbeit Betroffenen zählen, möchten Sie natürlich wissen, ob der Arbeitgeber das Ihnen zustehende Kurzarbeitergeld auch korrekt berechnet. In diesem Ratgeber werden Ihnen die Grundlagen zum Kurzarbeitergeld anhand zahlreicher Beispiele und Praxis-Tipps anschaulich erläutert. So können Sie Ihre Ansprüche auf Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld selbst überprüfen.