Incentive-Reisen
Incentive-Reisen sind ein Instrument zur Motivationsförderung von Mitarbeitern. Sie stellen regelmäßig Arbeitslohn dar, der vom Grundsatz der Lohnsteuer- und der Sozialversicherungspflicht unterliegt.
Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachprämien bis 1080,00 € mit einem Pauschsteuersatz von 2,25 % (§ 37a EStG) oder aber bei höherwertigen Sachzuwendungen mit einem einheitlichen Pauschsteuersatz von 30 % (§ 37b EStG). Die Sozialversicherungsfreiheit genießen im zweiten Fall nur Arbeitnehmer eines Dritten.

Datenschutz einfach umsetzen
Mit dem Thema Datenschutz müssen sich alle Unternehmen auseinandersetzen, denn an die Vorschriften der DSGVO haben sich alle zu halten, die von Kunden, Mitarbeitern oder Vertragspartnern personenbezogene Daten verarbeiten. Dieser Ratgeber wendet sich insbesondere an Selbstständige und kleinere Betriebe und gibt einen fundierten Überblick über die verschiedenen Pflichten DSGVO, um zukünftig Datenschutzkonform zu handeln.