Großer Senat
Der Bundesfinanzhof mit Sitz in München ist das höchste Gericht in Steuersachen. Zur Urteilsfindung werden Senate gebildet, die in der Besetzung von fünf Richtern über Revisionsentscheidungen urteilen und in der Besetzung von drei Richtern Beschlüsse fassen.
Der Große Senat besteht aus dem Präsidenten und sechs Richtern, zudem wird von den jeweils beteiligten Senaten je ein Richter entsandt. Der Große Senat wird zur Urteilsfindung einberufen, wenn die einzelnen Senate abweichende Urteile gefällt haben, die Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung sind und wenn das Urteil des Großen Senats zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung und zur Fortbildung des Rechts notwendig ist.
Gesetze und Urteile (Quellen)
FGO
SteuerSparErklärung für Selbstständige (Steuerjahr 2024) - gewerbliche Lizenz
Die gewerbliche Lizenz für 3 Arbeitsplätze gilt für alle Anwender, die die Software im Rahmen einer entgeltlichen Hilfe in Steuersachen nutzen, also insbesondere beim Einsatz in steuerberatenden Berufen (Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberater, Rechtsanwälte o.ä.).