Flugkosten

Entstehen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers Flugkosten, so können diese Aufwendungen vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden. Erstattet der Arbeitgeber die Kosten nicht, so sind sie als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abzugsfähig.

Auch im Rahmen der doppelten Haushaltführung sind Flugkosten abzugsfähig. Denn grundsätzlich kann der Arbeitnehmer bei wöchentlichen Familienheimfahrten frei wählen, welches Verkehrsmittel er nutzt. Zu beachten ist, dass die Flugkosten angemessen sein müssen.

Werden betriebseigene Flugzeuge für private Zwecke genutzt, entsteht für Arbeitnehmer steuerpflichtiger Arbeitslohn. Nutzt ein Gesellschafter des Unternehmens das Flugzeug privat, so entstehen für ihn Entnahmen.

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 8 EStG

§ 9 EStG

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