ElterngeldPlus

Mit dem Mitte 2015 eingeführten »ElterngeldPlus« werden Väter und Mütter unterstützt, die schon während des Elterngeldbezugs und danach in Teilzeit arbeiten wollen.

Mit den ElterngeldPlus-Monaten können sie während der Teilzeittätigkeit doppelt so lange die Förderung durch das Elterngeld nutzen. Aus einem Elterngeldmonat werden somit zwei ElterngeldPlus-Monate.

Das Elterngeld ist steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, für die Jahre, in denen Sie Elterngeld erhalten haben, eine Einkommensteuererklärung abzugeben

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #