ElterngeldPlus
Mit dem Mitte 2015 eingeführten »ElterngeldPlus« werden Väter und Mütter unterstützt, die schon während des Elterngeldbezugs und danach in Teilzeit arbeiten wollen.
Mit den ElterngeldPlus-Monaten können sie während der Teilzeittätigkeit doppelt so lange die Förderung durch das Elterngeld nutzen. Aus einem Elterngeldmonat werden somit zwei ElterngeldPlus-Monate.
Das Elterngeld ist steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, für die Jahre, in denen Sie Elterngeld erhalten haben, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
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Ein Kooperationsprodukt von Steuertipps & Einfach Elterngeld

Scheidungsfolgenvereinbarung: kurz&konkret
Wenn eine Ehe in die Krise gerät oder vor dem Aus steht, ist es für beide Partner wichtig, klare und faire Regelungen zu treffen. Die Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung bietet die Möglichkeit, die rechtlichen und finanziellen Folgen einer Trennung oder Scheidung einvernehmlich zu regeln – individuell, rechtssicher und vorausschauend.