ElterngeldPlus
Mit dem Mitte 2015 eingeführten »ElterngeldPlus« werden Väter und Mütter unterstützt, die schon während des Elterngeldbezugs und danach in Teilzeit arbeiten wollen.
Mit den ElterngeldPlus-Monaten können sie während der Teilzeittätigkeit doppelt so lange die Förderung durch das Elterngeld nutzen. Aus einem Elterngeldmonat werden somit zwei ElterngeldPlus-Monate.
Das Elterngeld ist steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, für die Jahre, in denen Sie Elterngeld erhalten haben, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
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Ein Kooperationsprodukt von Steuertipps & Einfach Elterngeld

Trennung und Scheidung: Stolperfallen vermeiden, Steuervorteile nutzen
Spätestens wenn Wölkchen am Ehehimmel auftauchen, sollten Sie die Weichen richtig stellen, um auf Trennung oder Scheidung vorbereitet zu sein. Nur keine falsche Scheu – und zwar auch dann, wenn Sie erwarten, dass sich die Wolken wieder verziehen! Denn dann haben Sie sich auch nichts zu vergeben.