ElterngeldPlus
Mit dem Mitte 2015 eingeführten »ElterngeldPlus« werden Väter und Mütter unterstützt, die schon während des Elterngeldbezugs und danach in Teilzeit arbeiten wollen.
Mit den ElterngeldPlus-Monaten können sie während der Teilzeittätigkeit doppelt so lange die Förderung durch das Elterngeld nutzen. Aus einem Elterngeldmonat werden somit zwei ElterngeldPlus-Monate.
Das Elterngeld ist steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, für die Jahre, in denen Sie Elterngeld erhalten haben, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
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Ein Kooperationsprodukt von Steuertipps & Einfach Elterngeld
Gleich & Gerecht
Viele Paare sprechen über Liebe, Kinder und gemeinsame Träume, aber kaum über Geld, Eigentum oder Vorsorge. Das kann teuer werden: Wer Care-Arbeit leistet, steht im Ernstfall oft ohne Absicherung da. Dieser Ratgeber zeigt, wie moderne Partnerschaften Fairness leben – mit klaren Strukturen für Finanzen, Verantwortung und rechtliche Sicherheit.