Anhängiges Verfahren
Anhängig ist ein Verfahren, in dem Klage erhoben worden, aber noch kein Urteil ergangen ist.
Ist ein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig, können Sie sich in Ihrem Einspruch gegen einen Steuerbescheid auf dieses Verfahren berufen. Das Finanzamt bearbeitet Ihren Steuerbescheid in diesem Punkt nicht, sondern lässt den Einspruch ruhen, bis der Bundesfinanzhof entschieden hat (§ 363 Abs. 2 AO).
Ist ein Verfahren nur vor einem Finanzgericht anhängig, können Sie sich in einem Einspruch zwar auch auf dieses Verfahren berufen, Sie haben jedoch keinen Anspruch auf Ruhen des Verfahrens.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 66 FGO
§ 363 AO
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