Abschnitt A 19.5 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht

II. – Kinder → A 19 – Volljährige Kinder mit Behinderung

Titel: Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DA-KG
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Abschnitt A 19.5 DA-KG – Verfügbares Nettoeinkommen

1Für die Ermittlung des verfügbaren Nettoeinkommens ist zunächst die Summe aus

zu bilden. 2Davon sind abzuziehen:

3Nicht zu berücksichtigen sind Unterhaltsleistungen des Kindes an seinen Ehegatten und an sein eigenes Kind (vgl. BFH vom 7.4.2011, III R 72/07, BStBl II S. 974 und BFH vom 9.2.2012, III R 73/09, BStBl II S. 463) sowie Schmerzensgeld (BFH vom 13.4.2016, III R 28/15, BStBl II S. 648). 4Die Berechnung des verfügbaren Nettoeinkommens ist bei Selbständigen auf der Grundlage eines Dreijahreszeitraums vorzunehmen (vgl. BFH vom 28.3.2012, VI R 31/11, BStBl II S. 769). 5Für die Berechnung des verfügbaren Nettoeinkommens steht der Vordruck "Berechnungsbogen zur Überprüfung der Selbstunterhaltsfähigkeit eines volljährigen Kindes mit Behinderung" zur Verfügung.

Beispiel

Ein 20-jähriges Kind mit Behinderung erzielt während des gesamten Kalenderjahres aus einer Berufstätigkeit als Beiköchin Einnahmen i. H. v. monatlich 1 000 Euro. Davon werden 6 Euro Lohnsteuer und 205 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen einbehalten. Dazu kommen Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit i. H. v. 600 Euro im Kalenderjahr. Werbungskosten macht das Kind nicht geltend. Es hat außerdem eine Einkommensteuererstattung i. H. v. 500 Euro für das vergangene Kalenderjahr erhalten.

Lösung:

Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit nach § 19 EStG 12 000 Euro
abzüglich Arbeitnehmer-Pauschbetrag (§ 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG) - 1 000 Euro
______________________
Einkünfte 11 000 Euro

Bei den Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit handelt es sich um nach § 3b EStG steuerfreie Einnahmen.

Steuerfreie Einnahmen 600 Euro
abzüglich Kostenpauschale - 180 Euro
______________________
Summe 420 Euro

Berechnung des verfügbaren Nettoeinkommens:

Einkünfte aus § 19 EStG 11 000 Euro
zuzüglich steuerfreie Einnahmen + 420 Euro
zuzüglich Einkommensteuererstattung + 500 Euro
abzüglich Sozialversicherungsbeiträge - 2 460 Euro
abzüglich gezahlte Steuern - 72 Euro
______________________
verfügbares Nettoeinkommen 9 388 Euro