Abschnitt A 19.5.1 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht

II. – Kinder → A 19 – Volljährige Kinder mit Behinderung

Titel: Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DA-KG
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Abschnitt A 19.5.1 DA-KG – Einkünfte

1Einkünfte sind solche i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG. 2Bei der Ermittlung der Einkünfte sind die EStR und das EStH sowie die LStR und das LStH zu beachten. 3Die Anerkennung von erwerbsbedingten Aufwendungen als Werbungskosten richtet sich dabei nach § 9 EStG. 4Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sind insbesondere R 9.1 bis R 9.13 LStR 2015 und die entsprechenden Stellen des LStH zu beachten. 5Es sind sowohl positive als auch negative Einkünfte zu berücksichtigen; gesetzliche Verlustausgleichsbeschränkungen sind aber zu beachten (vgl. z. B. §§ 15 Abs. 4, 15a, 15b und 23 Abs. 3 Satz 7 EStG); § 10d EStG ist hingegen nicht anzuwenden.