Abschnitt A 19.5.1 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht

II. – Kinder → A 19 – Volljährige Kinder mit Behinderung

Titel: Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DA-KG
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Abschnitt A 19.5.1 DA-KG – Einkünfte

1Einkünfte sind solche i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG. 2Bei der Ermittlung der Einkünfte sind die EStR und die Hinweise im EStH sowie die LStR und die Hinweise im LStH zu beachten. 3Die Anerkennung von erwerbsbedingten Aufwendungen als Werbungskosten richtet sich dabei nach § 9 EStG. 4Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sind insbesondere R 9.1 bis R 9.13 LStR 2015 und die entsprechenden Hinweise im LStH zu beachten. 5Es sind sowohl positive als auch negative Einkünfte zu berücksichtigen; gesetzliche Verlustausgleichsbeschränkungen sind aber zu beachten (vgl. z. B. §§ 15 Abs. 4, 15a, 15b und 23 Abs. 3 Satz 7 EStG); § 10d EStG ist hingegen nicht anzuwenden.