Antrag auf Dauerfristverlängerung

Unternehmer, die zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet sind, können eine Dauerfristverlängerung beim Finanzamt beantragen. Dadurch verschiebt sich die Abgabefrist um einen Monat nach hinten. Im Falle der monatlichen Abgabepflicht muss jährlich eine Sondervorauszahlung geleistet werden.

Für alle Erklärungen und Anträge rund um die Umsatzsteuererklärung besteht »Elster-Pflicht«. Die dafür erforderlichen Formulare finden Sie auf elster.de.

Wir veröffentlichen daher an dieser Stelle keine Umsatzsteuer-Formulare mehr.

Viele ausfüllbare Steuerformulare können Sie auch kostenlos im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung herunterladen.

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