Antrag auf Dauerfristverlängerung
Unternehmer, die zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet sind, können eine Dauerfristverlängerung beim Finanzamt beantragen. Dadurch verschiebt sich die Abgabefrist um einen Monat nach hinten. Im Falle der monatlichen Abgabepflicht muss jährlich eine Sondervorauszahlung geleistet werden.
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