Anmeldung Sondervorauszahlung
Wenn Sie Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich abgeben und von einer Dauerfristverlängerung profitieren möchten, müssen Sie bis zum 10.2. jedes Jahres eine Sondervorauszahlung beim Finanzamt anmelden und entrichten. Die Sondervorauszahlung beträgt 1/11 der für das Vorjahr geleisteten Umsatzsteuerzahlungen.
Für 2021 galt:
Von der Corona-Pandemie wirtschaftlich besonders betroffene Unternehmen können für das Jahr 2021 die Sondervorauszahlung für die Umsatzsteuer herabsetzen. Reichen Sie dazu eine berichtigte Anmeldung via ELSTER entsprechend des Vordrucks »USt 1 H« (Wert 1 in Zeile 22) mit dem Wert »0« in der Zeile 24 ein.
Der Antrag ist unter »Ergänzende Angaben zur Steueranmeldung« zu begründen.
Die Übermittlung einer berichtigten Anmeldung hat keine Auswirkung auf eine gewährte Dauerfristverlängerung nach § 46 UStDV, diese bleibt unverändert bestehen.
Ob es für 2022 eine entsprechende Regelung geben wird, ist derzeit noch nicht bekannt.
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