Anlage Sonstiges

Die »Anlage Sonstiges« füllen Sie aus, wenn Sie besondere Anträge zur Veranlagung stellen möchten. Bei Zusammenveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern ist die »Anlage Sonstiges« gemeinsam auszufüllen – Sie müssen also nur ein Formular abgeben.

Hinweis: Da die meisten Steuererklärungen inzwischen elektronisch / per ELSTER abgegeben werden, stellen wir nur noch ausgewählte Formulare in ausfüllbarer Form zur Verfügung.

Viele ausfüllbare Steuerformulare können Sie auch kostenlos im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung herunterladen.

Wann braucht man die »Anlage Sonstiges«?

Sie brauchen die »Anlage Sonstiges« in diesen Fällen:

  • Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer

  • Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter

  • Spendenvortrag

  • Verlustabzug, Vorjahresverluste, Verlustrücktrag

  • Gesondert festgestellte negative Einkünfte mit Bezug zu Drittstaaten

  • Freibetrag für bestandsgeschützte Altanteile an Investmentfonds

  • Antrag zur Aufteilung der Abzugsbeträge bei Einzelveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern

  • Antrag auf Zurückstellung der Einkommensteuerveranlagung bis zur Festsetzung einer beantragten Forschungszulage

  • Antrag auf Energiepreispauschale 2022 (EPP) bei pauschal besteuertem Arbeitslohn