Anlage Sonstiges
Die »Anlage Sonstiges« füllen Sie aus, wenn Sie besondere Anträge zur Veranlagung stellen möchten. Bei Zusammenveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern ist die »Anlage Sonstiges« gemeinsam auszufüllen – Sie müssen also nur ein Formular abgeben.
WICHTIGER HINWEIS
Die Vorgaben der Finanzverwaltung hinsichtlich der Zurverfügungstellung von Steuerformularen haben sich geändert.
Wir überarbeiten diesen Bereich daher zurzeit, um Ihnen baldmöglichst wieder Formulare für Ihre Steuererklärung zum Download anbieten zu können. Vielen Dank für Ihre Geduld!
PS: Mit einer Steuersoftware erstellen Sie Ihre Steuererklärung komfortabler und schneller. Schauen Sie doch einmal bei uns im Online-Shop vorbei.
Wann braucht man die »Anlage Sonstiges«?
Sie brauchen die »Anlage Sonstiges« in diesen Fällen:
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Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer
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Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter
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Spendenvortrag
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Verlustabzug, Vorjahresverluste, Verlustrücktrag
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Gesondert festgestellte negative Einkünfte mit Bezug zu Drittstaaten
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Freibetrag für bestandsgeschützte Altanteile an Investmentfonds
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Antrag zur Aufteilung der Abzugsbeträge bei Einzelveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern
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Antrag auf Zurückstellung der Einkommensteuerveranlagung bis zur Festsetzung einer beantragten Forschungszulage
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Antrag auf Energiepreispauschale 2022 (EPP) bei pauschal besteuertem Arbeitslohn