Alle durch einen betrieblichen Pkw verursachten Kosten gehören grundsätzlich zu den Betriebsausgaben – denn diese Kosten sind betrieblich veranlasst. Einen guten Überblick gibt Ihnen hier das ABC der abziehbaren Kfz-Kosten. Auch die ab 2026 geltenden Neuerungen bei der Ermittlung der Ladekosten von E-Fahrzeugen an der privaten Steckdose sind berücksichtigt.