Vermietung / gegenseitig
Bei einer Überkreuzvermietung kommt es zur gegenseitigen Vermietung einer Immobilie.
Beispiel:
Die Person A ist Eigentümer einer Immobilie. Diese bewohnt sie nicht selbst, sondern vermietet sie an die Person B. Die Person B ist ebenfalls Eigentümer einer Immobilie. Sie vermietet ihre Immobilie an die Person A.
Aufwendungen, die mit einer Immobilie im Zusammenhang stehen, werden nur anerkannt, wenn die Immobilie zur Erzielung von Einkünften (Vermietung) genutzt wird. Demgegenüber führt eine Eigennutzung der Immobilie nicht zu abzugsfähigen Werbungskosten. Mit einer Überkreuzvermietung entstehen nun abzugsfähige Werbungskosten. Allerdings besteht die Gefahr, dass die Werbungskosten nicht anerkannt werden. Hierzu kann es kommen, wenn keine wirtschaftlichen Gründe für die Überkreuzvermietung sprechen.
Eine Überkreuzvermietung wird anerkannt, wenn die beiden Wohnobjekt in großer räumlicher Entfernung zueinander liegen, die Objekte eine unterschiedliche Größe besitzen und die bewohnte Immobilie eher den Bedürfnissen des Nutzers entspricht (z.B. kürzerer Weg zur Arbeit) als die eigene Immobilie.
Dem Mieter kündigen: kurz&konkret!
Im Regelfall endet das Mietverhältnis durch eine Kündigung des Mieters oder des Vermieters. Da der Mieter aber einen gesetzlichen Kündigungsschutz genießt, sind die Möglichkeiten des Vermieters, das Mietverhältnis durch eine ordentliche Kündigung zu beenden, eingeschränkt. Nur wenn der Vermieter ein »berechtigtes Interesse« an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, kann er den Mietvertrag ordentlich unter Wahrung der Fristen kündigen. Folglich sind die Kündigungsmöglichkeiten für den Vermieter rar, wenn sich der Mieter keiner Pflichtverletzung schuldig macht. Vor allem die Kündigung wegen Eigenbedarfs hat in der Praxis große Bedeutung. Unabhängig davon kann der Vermieter das Mietverhältnis unter Umständen auch außerordentlich fristlos oder fristgemäß kündigen. In jedem Fall aber muss die Kündigung des Vermieters den gesetzlich vorgegeben inhaltlichen und formellen Anforderungen und Kündigungsfristen genügen. Um diese Anforderungen zu kennen und zu verstehen, haben wir diesen Ratgeber für Sie geschrieben.