Preisgelder
Besteht zwischen einem Preisgeld und einer Einkunftsart ein untrennbarer wirtschaftlicher Zusammenhang, so unterliegt das Preisgeld der Einkommensteuer. Ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht dann, wenn der Preisträger zur Erzielung des Preisgeldes ein besonderes Werk geschaffen hat.
Wurde zum Beispiel ein Film geschaffen, dessen künstlerischer Wert mit einem Filmpreis gewürdigt wird, ist ein wirtschaftlicher Zusammenhang gegeben. Der Filmpreis unterliegt damit der Einkommensteuer.
War der Preisträger freiberuflich tätig, ist das Preisgeld unter den Einkünften aus selbstständiger Arbeit zu erfassen.
Kein wirtschaftlicher Zusammenhang ist gegeben, wenn der Steuerpflichtige einen Preis aufgrund seines Lebenswerkes errungen hat.
Erhält ein Architekten aufgrund seiner erfolgreichen Teilnahme an einem Wettbewerb Preisgelder, sind diese Betriebseinnahmen – vorausgesetzt der Wettbewerb hatte typische Berufsleistungen eines Architekten gefordert und der Veranstalter hatte ein wirtschaftliches Interesse am Ergebnis des Wettbewerbs (Finanzgericht Münster, Urteil vom 16.09.2009, 10 K 4647/07 F).
Geschäftsreisen: Privaten PKW für betriebliche Fahrten nutzen und Steuern sparen
Wenn Sie einen Pkw zu nicht mehr als 50 % betrieblich nutzen, können Sie auf die Zuordnung zum Betriebsvermögen verzichten und den Pkw als Privatvermögen behandeln. Die Kfz-Kosten, die anteilig auf die betriebliche Nutzung entfallen, dürfen Sie in diesem Fall als Aufwandseinlage steuerlich geltend machen. Wenn Sie den Pkw nach ein paar Jahren verkaufen, kann diese Lösung sogar erheblich günstiger sein als ein Betriebs-Pkw.