Faktorverfahren
Das Faktorverfahren ist ein Lohnsteuerabzugsmerkmal für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner mit der Steuerklassenkombination 4/4 (IV/IV). Die Lohnsteuer wird beim Faktorverfahren nach dem Anteil berechnet, den jeder Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner zum gemeinsamen Einkommen beiträgt. Durch den genaueren Lohnsteuerabzug ergibt sich bei der Jahressteuerschuld weder eine Nachzahlung noch eine Rückerstattung.
Das Faktorverfahren in Steuerklasse 4 (IV)
Das Faktorverfahren mit Steuerklasse 3 (III) und 5 (V) ist nicht möglich. Um vom Faktorverfahren zu profitieren, müssen Ehepartner und eingetragene Lebenspartner einen Steuerklassenwechsel in Steuerklasse 4 mit Faktor bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.
Für die Änderung der Steuerklasse gibt es den amtlichen Vordruck »Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern«, der von beiden Partnern unterschrieben und dann an das Finanzamt geschickt werden muss.
Das Finanzamt legt den Faktor mit drei Stellen nach dem Komma in der ELStAM-Datenbank als Lohnsteuerabzugsmerkmal ab. Der Arbeitgeber ruft die Lohnsteuerabzugsmerkmale elektronisch ab und verarbeitet sie automatisch in der Lohnabrechnung. Dazu wird die nach Steuerklasse 4 zu zahlende Lohnsteuer mit dem Faktor multipliziert.
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Wie wird das Faktorverfahren berechnet?
Zunächst berechnet das Finanzamt die nach dem Splittingverfahren zu zahlende Lohnsteuer. Die Berechnung berücksichtigt für jeden Partner die persönlichen Steuerfreibeträge wie Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Vorsorgepauschale. Gleichzeitig erfolgt die Berechnung der voraussichtlichen Jahreslohnsteuer in Steuerklasse 4. Anschließend wird die Lohnsteuer nach dem Splittingtarif durch die Lohnsteuer nach Steuerklasse 4 geteilt. Das Ergebnis ist der Faktor, der immer kleiner als eins ist.
Was ist das Faktorverfahren?
Das Faktorverfahren bei Steuerklasse 4 ist eine Alternative für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, die beide steuerpflichtiges Einkommen beziehen und nicht in der Steuerklassenkombination 3 und 5 besteuert werden möchten. Durch einen Steuerklassenwechsel in die Steuerklasse 4 mit Faktor erreichen die Steuerpflichtigen, dass die Lohnsteuer gerecht auf den jeweiligen Anteil am Gesamteinkommen verteilt wird.
Mit welcher Steuerklasse kann man das Faktorverfahren nutzen?
Das Faktorverfahren können Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner nutzen, die sich beide in Steuerklasse 4 befinden.
Wann und für wen lohnt sich das Faktorverfahren?
Das Faktorverfahren in der Steuerklasse 4 lohnt sich für Ehegatten, die eine Steuernachzahlung bei der Berechnung der Jahressteuerschuld vermeiden möchten. Durch die Aufteilung der Jahreslohnsteuer auf den Anteil am gemeinsamen Familieneinkommen wird der Lohnsteuerabzug gerecht verteilt und entspricht der gesamten Jahreslohnsteuer der Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner.
Wie unterscheidet sich das Faktorverfahren von der Steuerklassenkombination 3 und 5?
Bei der Steuerklassenkombination 3 und 5 werden Grundfreibetrag und Vorsorgepauschale nur bei dem Ehegatten abgezogen, dessen Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse III berechnet wird. Bei Steuerklasse 4 mit Faktor stehen jedem der beiden Steuerpflichtigen die Freibeträge zu.
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