Altersgeld
Das Altersgeld der Landwirte gehört zu den sonstigen Einkünften (§ 22 EStG). Diese Bezüge sind kein Arbeitslohn.
Erbschaft einer Immobilie: Alles, was Sie steuerlich und rechtlich wissen müssen
Steuer- und rechtliche Tipps zu Vermietung, Verkauf und Eigennutzung