Altersgeld
Das Altersgeld der Landwirte gehört zu den sonstigen Einkünften (§ 22 EStG). Diese Bezüge sind kein Arbeitslohn.

Der kleine Rentenratgeber
Dieser Ratgeber ist eine Pflichtlektüre für alle ab 50 Jahren, damit Sie später als Rentner Ihren Ruhestand genießen können! Lesen Sie in unserem komplett überarbeiteten und aktualisierten Ratgeber zur Rente, wie Sie schon Jahre im Voraus Entscheidungsspielräume und Wahlmöglichkeiten bei der Rente nutzen können. Wertvolle Expertentipps und praxisnahe Beispiele helfen Ihnen, die richtigen Entscheidungen für Ihre Rente zu treffen und zielgerichtet umzusetzen.