Altersgeld
Das Altersgeld der Landwirte gehört zu den sonstigen Einkünften (§ 22 EStG). Diese Bezüge sind kein Arbeitslohn.
Der PflegeOrdner
Der PflegeOrdner bietet eine klare und vollständige Struktur für alle Unterlagen rund um die Pflege. Von Pflegegrad und Leistungen über medizinische Dokumentation bis zu Kosten und Verträgen – ideal für pflegende Angehörige und alle, die Pflege übersichtlich organisieren möchten.