Einkommensteuer 2027: Das ändert sich für Steuerzahler
Bei der Einkommensteuer sind ab 2027 einige interessante Änderungen geplant. -Symbolbild-

Einkommensteuer 2027: Das ändert sich für Steuerzahler

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Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Referentenentwurf für ein Einkommensteuerreformgesetz 2027 veröffentlicht. Welche Entlastungen und Belastungen konkret vorgesehen sind, ab wann die Änderungen gelten sollen und wer besonders betroffen wäre, zeigt unser Überblick.

Zusammenfassung

Einkommensteuer 2027: Familien dürfen sich auf ein höheres Kindergeld und höhere Kinderfreibeträge einstellen. Arbeitnehmer sollen von einem höheren Arbeitnehmer-Pauschbetrag und steigenden Grundfreibeträgen profitieren. Der Gesetzentwurf enthält auch Maßnahmen zur Gegenfinanzierung, zum Beispiel eine Kürzung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen sowie höhere Steuersätze für sehr hohe Einkommen.

Inhalt

 

Grundfreibetrag steigt 2027 und 2028

Was ändert sich? Der steuerfreie Grundfreibetrag steigt 2027 von 12.348 Euro auf 12.564 Euro. Zum 1. Januar 2028 soll der Grundfreibetrag nochmals von 12.564 Euro auf 12.900 Euro steigen.

Folge für Steuerzahler: Ein größerer Teil des Einkommens bleibt steuerfrei. Dadurch sinkt die Einkommensteuer für viele Steuerpflichtige.

Geltung: ab 1. Januar 2027 bzw. ab 1. Januar 2028

Nachlesen:

  • Gesetzestext: PDF-Seite 5 bis 7

  • Begründung: PDF-Seite 31 und 33

Kindergeld steigt 2027 und 2028

Was ändert sich? Das Kindergeld steigt 2027 von derzeit 259 Euro auf 267 Euro je Kind und Monat. 2028 soll das Kindergeld von 267 Euro auf 272 Euro je Kind und Monat angehoben werden.

Folge für Familien: Jede Familie erhält mehr Kindergeld pro Monat und Kind.

Geltung: ab 1. Januar 2027 bzw. ab ab 1. Januar 2028

Nachlesen:

  • Gesetzestext: PDF-Seite 6 bis 8

  • Begründung: PDF-Seite 32 und 33

Kinderfreibeträge werden 2027 und 2028 erhöht

Was ändert sich?

Der Kinderfreibetrag steigt 2027

  • je Elternteil von 3.414 Euro auf 3.564 Euro

  • zusammen von 6.828 Euro auf 7.128 Euro

Der Betreuungs- und Erziehungs- beziehungsweise Ausbildungsfreibetrag bleibt unverändert bei insgesamt 2.928 Euro.

Damit erhöht sich der insgesamt für ein Kind berücksichtigte Freibetrag von 9.756 Euro auf 10.056 Euro.

2028 soll der Kinderfreibetrag nochmals steigen:

  • je Elternteil von 3.564 Euro auf 3.654 Euro

  • insgesamt von 7.128 Euro auf 7.308 Euro

Zusammen mit dem Betreuungsfreibetrag steigt der Gesamtbetrag 2028 von 10.056 Euro auf 10.236 Euro

Folge für Familien: Familien mit höheren Einkommen können von höheren Kinderfreibeträgen profitieren.

Geltung: ab 1. Januar 2027 bzw. ab 1. Januar 2028

Nachlesen:

  • Gesetzestext: PDF-Seite 4 bis 6

  • Begründung: PDF-Seite 31 bis 33

Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt auf 1.430 Euro

Was ändert sich? Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird ab 2027 von 1.230 Euro auf 1.430 Euro erhöht.

Folge für Steuerzahler: Arbeitnehmer können automatisch 200 Euro mehr Werbungskosten steuerlich geltend machen, ohne Nachweise einreichen zu müssen. Wer Werbungskosten unterhalb dieses Betrags hat, profitiert unmittelbar von einer höheren steuerlichen Entlastung.

Geltung: ab 1. Januar 2027

Nachlesen:

  • Gesetzestext: PDF-Seite 4 bis 5

  • Begründung: PDF-Seite 30 bis 31

Höhere Steuerfreiheit für Sonn- und Feiertagszuschläge

Was ändert sich? Der maximal begünstigte Grundlohn für steuerfreie Zuschläge wird bei Sonntags- und Feiertagsarbeit von 50 Euro auf 75 Euro pro Stunde angehoben. Für Nachtarbeit bleibt die Grenze bei 50 Euro.

Folge für Arbeitnehmer: Beschäftigte mit höheren Stundenlöhnen können größere Teile ihrer Sonn- und Feiertagszuschläge steuerfrei erhalten.

Geltung: ab 1. Januar 2027

Nachlesen:

  • Gesetzestext: PDF-Seite 4

  • Begründung: PDF-Seite 30

Handwerkerbonus wird gekürzt

Was ändert sich? Für Handwerkerleistungen können bisher 20 Prozent der Aufwendungen (maximal 1.200 Euro) von der Steuer abgezogen werden. Künftig sollen es nur noch sein:

  • 15 Prozent der Aufwendungen

  • maximal 900 Euro

Folge für Haus- und Wohnungseigentümer sowie Mieter: Die steuerliche Förderung von Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wird reduziert.

Geltung: ab 1. Januar 2027

Nachlesen:

  • Gesetzestext: PDF-Seite 5

  • Begründung: PDF-Seite 31 bis 32

Neue Spitzenbelastung für sehr hohe Einkommen

Reichensteuer bereits ab 250.000 Euro: Der Steuersatz von 45 Prozent soll bereits ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen greifen. Im Entwurf wird dies ausdrücklich als »Vorziehen der Reichensteuer von 277.826 Euro auf 250.000 Euro« bezeichnet.

Geltung: ab 1. Januar 2027

Nachlesen:

  • Tarifregelung: PDF-Seite 5

  • Finanzielle Auswirkungen: PDF-Seite 17

Neue zweite Reichensteuer: Ab 280.000 Euro zu versteuerndem Einkommen wird ein neuer Steuersatz von 47 Prozent eingeführt.Der bisher höchste Einkommensteuersatz von 45 Prozent wird damit überschritten.

Folge: Sehr hohe Einkommen werden stärker belastet.

Geltung: ab 1. Januar 2027

Nachlesen:

  • Gesetzestext: PDF-Seite 5

  • Finanzielle Auswirkungen: PDF-Seite 18

Minijobs: Pauschsteuer steigt

Was ändert sich? Der einheitliche Pauschsteuersatz für Minijobs steigt von 2 Prozent auf 5 Prozent.

Folge: Unmittelbar betrifft die Änderung den Arbeitgeber, der die Pauschsteuer entrichtet. Der Entwurf enthält keine Aussage darüber, ob oder inwieweit Arbeitgeber diese Mehrbelastung wirtschaftlich weitergeben.

Geltung: ab 1. Januar 2027

Nachlesen:

  • Gesetzestext: PDF-Seite 5

  • Begründung: PDF-Seite 32

(MB)

(Bild im Titel: Detlev-Rohwedder-Haus, Hauptsitz des Bundesministeriums der Finanzen; Quelle: BMF/Hendel)

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