Erbschaftsteuererklärung: Der Mantelbogen als Basis

In der Erbschaftsteuererklärung muss das gesamte Vermögen des Verstorbenen angegeben werden. Darüber hinaus sind Vorschenkungen zu erklären, wenn diese noch keine zehn Jahre zurückliegen.

Wer muss eine Erbschaftsteuererklärung abgeben?

Nach dem Erbschaftsteuergesetz müsste eigentlich jeder Erbe eine eigene Steuererklärung abgeben und den gesamten Nachlass des Verstorbenen darlegen (§ 31 Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz- ErbSt).

Mehrere Erben dürfen die Steuererklärung aber auch gemeinsam abgeben. In diesem Fall ist die Steuererklärung von allen Beteiligten zu unterschreiben. Sind an dem Erbfall außer den Erben noch weitere Personen beteiligt, können diese im Einverständnis mit den Erben in die gemeinsame Steuererklärung einbezogen werden. (§ 31 Abs. 4 ErbSt).

Die Basis der Erbschaftsteuererklärung bildet der Mantelbogen.

  • Geben alle Erben eine gemeinsame Erbschaftsteuererklärung ab, muss dieser Mantelbogen nur einmal ausgefüllt werden.

  • Bei einer einzelnen Erbschaftsteuererklärung jedes Erben ist mit jeder Erklärung auch ein vollständiger Mantelbogen vorzulegen.

Je nach Art des vererbten Vermögens kommen weitere Anlagen hinzu. Wird Grundvermögen übertragen, sind die Werte in einem gesonderten Formular zu erklären. Außerdem kann eine Steuerbefreiung für das Familienheim beantragt werden.