Steuerlexikon Verzinsung … Aufgrund von Ansprüchen aus Steuerschuldverhältnissen kann das Finanzamt Zinsen vom Steuerpflichtigen fordern. In folgenden Fällen können Zinsen erhoben werden: Steuernachforderungen und Steuererstattungen; Stundungszinsen; Verzinsung von hinterzogenen Steuern; Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge; Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung. Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen (z.B. Säumniszuschläge, Zwangsgelder) und die entsprechenden Erstattungsansprüche werden nicht verzinst. § 233 AO § 233a …Ansehen
Steuerlexikon Vollanrechnungsverfahren … Das Vollanrechnungsverfahren kam bei der Veranlagung von Kapitalgesellschaften zur Körperschaftsteuer (KSt) zur Anwendung. Ziel dieses Verfahrens war, eine steuerliche Doppelbelastung von Kapitalgesellschaft und Anteilseigner zu vermeiden. Seit 2001 wurde das Vollanrechnungsverfahren durch das Halbeinkünfteverfahren abgelöst. Unter dem Vollanrechnungsverfahren kam es zur steuerlichen Berücksichtigung der in den ausgeschütteten Gewinnanteilen (z.B. Dividenden) enthaltenen Körperschaftsteuer. Denn …Ansehen
Steuerlexikon Vollstreckungskosten … Die Kosten einer Vollstreckung (Gebühren und Auslagen) fallen dem Vollstreckungsschuldner zur Last. Zu den Gebühren, die im Rahmen einer Vollstreckung erhoben werden, gehören die Pfändungsgebühren, die Wegnahmegebühren und die Verwertungsgebühren. Für das Mahnverfahren werden keine Kosten erhoben. Jedoch hat der Vollstreckungsschuldner die Kosten zu tragen, die durch einen Postnachnahmeauftrag entstehen. § 337 AO § 338 AO …Ansehen
Steuerlexikon Vollstreckung … Rückständige Steuern werden vom Finanzamt im Verwaltungsvollstreckungsverfahren beigetrieben. Eine Vollstreckung kann nach den Bestimmungen der Abgabenordnung wegen Geldforderungen oder wegen anderen Leistungen vorgenommen werden. Soweit nichts anderes bestimmt ist, darf die Vollstreckung erst beginnen, wenn die Leistung fällig ist und der Vollstreckungsschuldner zur Leistung oder Duldung oder Unterlassung aufgefordert worden ist (Leistungsgebot) und seit der Aufforderung mindestens eine Woche verstrichen …Ansehen
Steuerlexikon Vorsorgeaufwendungen / Höchstbetragsberechnung … Die Berechnung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen ist kompliziert: Je nach Art der Vorsorgeaufwendungen gelten unterschiedliche Höchstbeträge, bestimmte Versicherungsbeiträge werden nur anteilig berücksichtigt. Darüber hinaus gibt es zwei unterschiedliche Methoden zur Berechnung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen: die neue und die alte Berechnungsmethode. Die neue Berechnungsmethode 2010 hat sich die Berechnung der abzugsfähigen sonstigen Vorsorgeaufwendungen geändert. Seitdem gilt: Die Beiträge …Ansehen
Steuerlexikon Vorsorgeaufwendungen … Zu den Vorsorgeaufwendungen gehören unter anderem: Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen oder landwirtschaftlichen Alterskassen sowie zu den berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen, Beiträge zum Aufbau einer eigenen kapitaldeckenden Altersvorsorge, Beiträge zu Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit, zu Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie zu Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine …Ansehen
Steuerlexikon Vorsorgepauschale … Hat der Steuerpflichtige Arbeitslohn bezogen, so wird für Vorsorgeaufwendungen eine Vorsorgepauschale abgezogen, wenn der Steuerpflichtige nicht Aufwendungen nachweist, die zu einem höheren Abzug führen. Rechtslage seit 01.01.2010: Der pauschale Ansatz von Vorsorgeaufwendungen im Veranlagungsverfahren mittels Vorsorgepauschale (§ 10c Absatz 2 bis 5 EStG in der am 31.12.2009 geltenden Fassung – a.F. –) wurde mit Wirkung ab 2010 abgeschafft. Eine Vorsorgepauschale wird ab 2010 ausschließlich im Lohnsteuerabzugsverfahren …Ansehen
Steuerlexikon Vorsteuerabzug … Unternehmer (natürliche Personen, juristische Personen) können die auf Eingangsleistungen (Lieferungen/Leistungen) entfallende Umsatzsteuer durch den Vorsteuerabzug vom Finanzamt zurückfordern (§ 15 UStG; Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 12.04.2007, IV A 5 – S 7316/07/0002; Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 22.05.2007, IV A 5 – S 7306/07/0003). Der Unternehmer kann folgende Vorsteuerbeträge abziehen: die in Rechnungen im Sinne des § 14 UStG gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen …Ansehen
Steuerlexikon Vorsteuerberichtigung … Ändern sich bei einem Wirtschaftsgut innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse, ist eine Vorsteuerberichtigung vorzunehmen. Zu berichtigen ist die Vorsteuer für jedes Kalenderjahr. Dabei sind die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten entfallenden Vorsteuerbeträge zu berichtigen. Einzubeziehen sind auch die nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Bei Grundstücken einschließlich ihrer …Ansehen
Steuerlexikon Vorsteuervergütungsverfahren … Für im Ausland ansässige Unternehmer erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen die Vergütung der Vorsteuer abweichend vom Vorsteuerabzug. Vorausgesetzt wird, dass der ausländische Unternehmer im Inland keine oder keine steuerbaren Umsätze ausführt; nur Umsätze ausführt, die den Abzugsverfahren oder der Beförderungseinzelbesteuerung unterliegen; im Inland nur ein innergemeinschaftlicher Erwerb ausgeführt wird. Der Vergütungsantrag ist binnen sechs Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres zu stellen, …Ansehen