Steuerlexikon Vermögensteuer … Die Vermögensteuer wurde mit Wirkung vom 01.01.1997 für verfassungswidrig erklärt. Da keine gesetzliche Neuregelung der Vermögensteuer erfolgte, kann sie nicht mehr erhoben werden. BVerfG 22.06.1995, 2 BvL37/91 …Ansehen
Steuerlexikon Vermögensübertragung … Eine Vermögensübertragung ist als Vollübertragung oder als Teilübertragung möglich. Bei einer Vollübertragung liegt eine Verschmelzung vor, bei einer Teilübertragung eine Spaltung. Vollübertragung Ein Rechtsträger (übertragender Rechtsträger) kann unter Auflösung ohne Abwicklung sein Vermögen als Ganzes auf einen anderen bestehenden Rechtsträger (übernehmender Rechtsträger) gegen Gewährung einer Gegenleistung an die Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers übertragen. Die Gegenleistung darf …Ansehen
Steuerlexikon Versorgungsfreibetrag / Erbschaftssteuer … Dem überlebenden Ehegatten wird ein besonderer Versorgungsfreibetrag von 256.000,– € gewährt. Der Freibetrag wird bei Ehegatten gekürzt, wenn dem Ehegatten Versorgungsbezüge zustehen, die aus Anlass des Todes des Erblassers nicht der Erbschaftsteuer unterliegen. Eine Kürzung erfolgt um den zu ermittelnden Kapitalwert dieser Versorgungsbezüge. Den Kindern (auch Stief-, Adoptivkinder sowie Enkeln, deren Eltern bereits verstorben sind) des Erblassers wird ein besonderer Versorgungsfreibetrag in folgender …Ansehen
Steuerlexikon Verspätungszuschlag … Wenn Sie Ihre Steuererklärung zu spät abgeben, kann das Finanzamt Sie dafür bestrafen – mit dem Verspätungszuschlag (§ 152 AO). Damit das Finanzamt einen Verspätungszuschlag überhaupt festsetzen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen: Sie sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, Sie geben Ihre Steuererklärung nicht oder nicht innerhalb der Frist ab und Sie sind verantwortlich für die verspätete Abgabe. Der Verspätungszuschlag beträgt bei Steuererklärungen 0,25 % der festgesetzten …Ansehen
Steuerlexikon Versteigerung … Eine gepfändete Sache ist auf schriftliche Anordnung der Vollstreckungsbehörde zu versteigern. In der Regel erfolgt dies durch den Vollziehungsbeamten. Ort und Zeit der Versteigerung sind öffentlich bekannt zu geben. Dabei sind die Sachen, die versteigert werden sollen, im Allgemeinen zu bezeichnen. Der Zuschlag darf nur auf ein Gebot erteilt werden, das mindestens die Hälfte des gewöhnlichen Verkaufswertes der Sache erreicht (Mindestgebot). Der gewöhnliche Verkaufswert und das Mindestgebot sollen …Ansehen
Steuerlexikon Verträge zwischen Angehörigen … Verträge zwischen nahen Angehörigen werden steuerlich nur anerkannt, wenn sie dem sogenannten Fremdvergleich standhalten. Damit müssen die vertraglichen Vereinbarungen dem entsprechen, was zwischen fremden Dritten üblich ist. Zudem müssen die vertraglichen Vereinbarungen auch tatsächlich durchgeführt werden. Arbeitsverträge: Für die steuerliche Anerkennung von Arbeitsverträgen zwischen Angehörigen ist entscheidend, dass das Arbeitsverhältnis ernsthaft vereinbart und entsprechend den Vereinbarungen …Ansehen
Steuerlexikon Vertreter … Die gesetzlichen Vertreter natürlicher und juristischer Personen und die Geschäftsführer von nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen haben deren steuerliche Pflichten zu erfüllen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Steuern aus den Mitteln entrichtet werden, die sie verwalten. Damit haben Vertreter gegenüber dem Finanzamt die Pflichten des Steuerpflichtigen zu erfüllen. Soweit nichtrechtsfähige Personenvereinigungen ohne Geschäftsführer sind, haben die Mitglieder …Ansehen
Steuerlexikon Verwertung … Bei einer Vollstreckung nach der Abgabenordnung erfolgt eine Verwertung beweglicher Sachen im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung (vor Ort oder über www.zoll-auktion.de ). In den meisten Fällen wird die Versteigerung durch den Vollziehungsbeamten durchgeführt. Der Vollstreckungsschuldner kann aber auch eine besondere Verwertung beantragen. Wird dem Antrag statt gegeben, kann die Vollstreckungsbehörde die bestmögliche Verwertung der beweglichen Gegenstände anstreben, um einen möglichst hohen Verwertungserlös …Ansehen
Steuerlexikon Verzinsung … Aufgrund von Ansprüchen aus Steuerschuldverhältnissen kann das Finanzamt Zinsen vom Steuerpflichtigen fordern. In folgenden Fällen können Zinsen erhoben werden: Steuernachforderungen und Steuererstattungen; Stundungszinsen; Verzinsung von hinterzogenen Steuern; Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge; Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung. Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen (z.B. Säumniszuschläge, Zwangsgelder) und die entsprechenden Erstattungsansprüche werden nicht verzinst. § 233 AO § 233a …Ansehen
Steuerlexikon Vollanrechnungsverfahren … Das Vollanrechnungsverfahren kam bei der Veranlagung von Kapitalgesellschaften zur Körperschaftsteuer (KSt) zur Anwendung. Ziel dieses Verfahrens war, eine steuerliche Doppelbelastung von Kapitalgesellschaft und Anteilseigner zu vermeiden. Seit 2001 wurde das Vollanrechnungsverfahren durch das Halbeinkünfteverfahren abgelöst. Unter dem Vollanrechnungsverfahren kam es zur steuerlichen Berücksichtigung der in den ausgeschütteten Gewinnanteilen (z.B. Dividenden) enthaltenen Körperschaftsteuer. Denn …Ansehen