Steuerlexikon Vollziehung … Durch Einlegung des Einspruchs wird die Vollziehung (= einfordern eine Steuerforderung) des angefochtenen Verwaltungsaktes nicht gehemmt, insbesondere die Erhebung einer Abgabe nicht aufgehalten. Die Finanzbehörde, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, kann jedoch die Vollziehung ganz oder teilweise aussetzen. Auf Antrag soll die Aussetzung erfolgen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes bestehen oder wenn die Vollziehung für den Betroffenen …Ansehen
Steuerlexikon Volontariat … Eine Volontariatstätigkeit, die ausbildungswillige Personen vor Annahme einer voll bezahlten Stelle gegen eine geringe Entlohnung absolvieren, ist grundsätzlich als Berufsausbildung anzuerkennen. Dabei muss das Volontariat der Erlangung einer angestrebten beruflichen Qualifikation dienen und der Ausbildungscharakter im Vordergrund stehen. Für das Kind, das eine Volontariatstätigkeit ausübt, erhält der Steuerpflichtige das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag, wenn das Kind sein 25. Lebensjahr noch …Ansehen
Steuerlexikon Voranmeldezeitraum … Für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind die Abgabefristen im § 18 UStG geregelt. Danach ist die Voranmeldung stets am 10. nach Ablauf des festgesetzten Voranmeldezeitraumes abzugeben. Welcher Voranmeldezeitraum (Jahr, Kalendervierteljahr oder Kalendermonat) gilt, richtet sich nach der Höhe der Steuerschuld. Kalendermonat: Wenn die Steuerschuld des vorangegangenen Kalenderjahres über 7.500,– € lag, muss die Umsatzsteuererklärung monatlich angegeben werden. In diesem Fall ist zum Beispiel die Steuererklärung …Ansehen
Steuerlexikon Vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) … Die Finanzverwaltung möchte das Besteuerungsverfahren vereinfachen und Bürokratie abbauen. Teil dieses Vorhabens ist die »vorausgefüllte Steuererklärung«, oder kurz: VaSt. Seit Januar 2014 können Steuerzahler über ELSTER auf ihre persönlichen Steuerdaten, die der Steuerverwaltung vorliegen, elektronisch zugreifen und diese direkt in die elektronische Steuererklärung übernehmen. Dazu gehören neben Name und Adresse auch die vom Arbeitgeber bescheinigten Lohnsteuerdaten, Bescheinigungen über den Bezug …Ansehen
Steuerlexikon Vorbehaltsnießbrauch … Nießbrauch ist ein Nutzungsrecht an einer Sache. So wird durch Einräumung eines Nießbrauchs an einem Haus durch den Besitzer der Immobilie einer anderen juristischen oder natürlichen Person das Recht zur unentgeltlichen, teilentgeltlichen oder entgeltlichen Nutzung der Immobilie eingeräumt. Wird ein entgeltliches Nutzungsrecht vereinbart, sind Leistung und Gegenleistung ausgewogen. Bei einem teilentgeltlichen Nießbrauch ist der Wert des Nießbrauchs nur zum Teil ausgeglichen. Bei einem unentgeltlichen …Ansehen
Steuerlexikon Vorbehalt der Nachprüfung … Ein Steuerbescheid, der unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergeht, kann jederzeit durch das Finanzamt oder den Steuerpflichtigen geändert werden. Damit kann auch nach Ablauf der Einspruchsfrist der Steuerbescheid geändert werden. Generell stehen Steueranmeldungen (z.B. Umsatzsteuervoranmeldung, Lohnsteueranmeldung) unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Der Vorbehalt der Nachprüfung wirkt sich nicht auf die Verjährungsfrist (Festsetzungsfrist) des steuerlichen Sachverhalts aus. Der Vorbehalt der Nachprüfung …Ansehen
Steuerlexikon Vorläufige Steuerfestsetzung … Es gibt Fälle, in denen der Finanzbeamte vor Erlass des Steuerbescheids nicht alle Unklarheiten beseitigen kann. Damit Sie nicht monate- oder gar jahrelang auf Ihren Steuerbescheid warten müssen, darf das Finanzamt einen vorläufigen Steuerbescheid erlassen. Ein Steuerbescheid kann vorläufig ergehen, wenn ungewiss ist, ob und wann Verträge mit anderen Staaten über die Besteuerung, die sich zugunsten des Steuerpflichtigen auswirken, für die Steuerfestsetzung wirksam werden, das Bundesverfassungsgericht …Ansehen
Steuerlexikon Vorlagepflicht … Die Finanzbehörde kann von den Beteiligten an Steuerrechtssachen und anderen Personen die Vorlage von Büchern, Aufzeichnungen, Geschäftspapieren und anderen Urkunden zur Einsicht und Prüfung verlangen. Dabei muss die Finanzbehörde mitteilen, ob die Urkunden für die Besteuerung des zur Vorlage Aufgeforderten oder für die Besteuerung anderer Personen benötigt werden. Die Vorlage von Büchern, Aufzeichnungen, Geschäftspapieren und anderen Urkunden soll die Finanzbehörde jedoch erst dann verlangen, wenn …Ansehen
Steuerlexikon Vorratsvermögen … Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens, insbesondere Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse sowie Waren, sind mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert am Bilanzstichtag auf Grund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger, so kann dieser Wert angesetzt werden. Steuerpflichtige, die ihren Gewinn durch Aufstellung einer Bilanz ermitteln, müssen das Niederstwertprinzip beachten. Denn sie sind aufgrund handelsrechtlicher Grundsätze …Ansehen
Steuerlexikon Vorruhestandsgeld … Das Vorruhestandsgeld ist steuerfrei, es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Entstehen im Veranlagungszeitraum steuerpflichtige Einnahmen, erhöht sich dadurch die Steuerlast, da bei der Berechnung des anzuwendenden Steuersatzes auch das Vorruhestandsgeld berücksichtigt wird. § 32b EStG …Ansehen