Steuerlexikon Vorsteuer … Als Vorsteuer wird die Umsatzsteuer bezeichnet, die einem Unternehmer beim Erwerb von Lieferungen oder sonstigen Leistungen in Rechnung gestellt wird. Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer können Unternehmer mit der Umsatzsteuer, die sie auf ihre Lieferungen oder sonstigen Leistungen erheben müssen, verrechnen (Vorsteuerabzug). Dies geschieht im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung. Ein Unternehmer erwirbt eine Maschine. Die Rechnung weist folgende Positionen aus: Maschine Euro10.000,– € Umsatzsteuer …Ansehen
Steuerlexikon Vortragstätigkeit … Einnahmen aus einer Vortragstätigkeit unterliegen nicht der Umsatzsteuer, wenn diese Einnahmen aus Vorträgen, Kursen und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, von Volkshochschulen oder von Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken oder dem Zweck eines Berufsverbandes dienen, durchgeführt werden, überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden. § 4 UStG …Ansehen
Steuerlexikon Vorwegabzug … Der Vorwegabzug ist ein Abzugsbetrag bei der Ermittlung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen, wie Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, gesetzliche Rentenversicherungen, Zahlungen, die an die Bundesanstalt für Arbeit oder an bestimmte Lebensversicherungen. Die Kürzungen sollen Nachteile zum Beispiel für Selbstständige ausgleichen, die ihre Beiträge für die Krankenkasse und Rentenversicherung aus versteuertem Einkommen zahlen müssen. Der Vorwegabzug wird aufgrund der Neuregelungen …Ansehen
Steuerlexikon Vorweggenommene Erbfolge … Wird Vermögen bereits zu Lebzeiten durch den zukünftigen Erblasser übertragen, liegt eine vorweggenommene Erbfolge vor. Diese Form der Vermögensübertragung auf die nächste Generation ist besonders bei der Übertragung größerer Vermögen sinnvoll, denn die zur Anwendung kommenden Freibeträge gelten alle 10 Jahre neu, Schenkungen und Erbvorgänge sind also wieder in dieser Höhe völlig steuerfrei. Um diesen Steuervorteil voll zu nutzen, ist es sinnvoll – bei entsprechendem Vermögen also alle zehn Jahre …Ansehen
Steuerlexikon Waisengeld … Waisengeld, das aus einem früheren Dienstverhältnis des Verstorbenen gezahlt wird, ist als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen. Je nach Staus des Kindes beträgt es 12 % für Halbwaisen, 20 % für Vollwaisen und 30 % für Unfallwaisen des letzten Ruhegehaltes. Im Regelfall bleiben von diesen lohnsteuerpflichtigen Bezügen 22,4 %, jedoch maximal 2.184,– € (2016) steuerfrei. Die bezugsberechtigten Kinder des Waisengeldes werden steuerlich als Arbeitnehmer behandelt. Sie müssen daher eine Bescheinigung …Ansehen
Steuerlexikon Waisenrente … Eine Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird wie eine Leibrente besteuert. Nicht das Lebensalter (wie noch bis Ende 2004), sondern das Jahr des Rentenbeginns entscheidet über die Höhe des steuerpflichtigen Anteils der Rente. Dieser Anteil steigt für Neurentner an (schrittweiser Übergang zur nachgelagerten Besteuerung). Die folgenden gesetzlichen Renten werden in gleicher Weise schrittweise nachgelagert besteuert: gesetzliche Altersrenten, gesetzliche Erwerbsminderungsrenten, gesetzliche …Ansehen
Steuerlexikon Wechsel der Einkommensteuerpflicht … Wird ein Steuerpflichtiger zum Beispiel aufgrund eines Wegzugs ins Ausland innerhalb eines Kalenderjahres beschränkt steuerpflichtig, dann liegt ein Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Einkommensteuerpflicht vor. In diesen Fall ist die Besteuerungsgrundlage getrennt zu ermitteln. Die während der beschränkten Einkommensteuerpflicht erzielten inländischen Einkünfte sind in die Veranlagung zur unbeschränkten Steuerpflicht mit einzubeziehen. Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen sowie …Ansehen
Steuerlexikon Scheidung … Eine Ehescheidung hat für beide Partner auch steuerrechtliche Auswirkungen. Veranlagung Da es im Steuerrecht auf die tatsächliche Trennung der Ehepartner ankommt, kann es bereits vor zivilrechtlicher Beendigung der Ehe zu einer getrennten Veranlagung der Ehepartner kommen. Bei erstmaligem »Getrenntleben« können die Partner zwischen einer getrennten Veranlagung und einer Zusammenveranlagung wählen, wenn am Anfang des Veranlagungszeitraumes die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung noch gegeben …Ansehen
Steuerlexikon Schmiergelder … Bestechungsgelder sowie Schmiergelder sind Aufwendungen, mit denen anderen Vorteile gewährt und im Gegenzug Vorteile erwartet werden. Bestechungsgelder unterliegen dem Abzugsverbot und können daher nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, wenn die Zahlung eine rechtswidrige Handlung darstellt. Rechtswidrig muss die Tat aufgrund des Strafgesetzes oder eines anderen Gesetzes sein. Dabei ist es unerheblich, ob ein Strafantrag gestellt wurde. Werden Gerichte, Staatsanwaltschaften oder Verwaltungsbehörden …Ansehen
Steuerlexikon Schönheitsoperationen … Im Normalfall können Kosten für eine Schönheitsoperation (z.B. Haartransplantation, Fettabsaugung, Gesichtskorrekturen) steuerlich nicht berücksichtigt werden. Hiervon wird jedoch abgewichen, wenn aus medizinischen Erfordernissen die Operation notwendig ist. In diesem Fall können die Kosten für die Schönheitsoperation als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Kosten für eine Schönheitsoperation unterliegen der Umsatzsteuer. Für den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit einer Schönheitsoperation …Ansehen