Steuerlexikon Schonfrist … Werden Abgabefristen für Steuererklärungen oder Steueranmeldungen nicht eingehalten, droht erst nach Überschreitung der Schonfrist ein Säumniszuschlag. So wird der Säumniszuschlag erst bei einer Säumnis von bis zu 5 Werktagen gefordert. Mit der Schonfrist soll das Risiko einer längeren Überweisungszeit (Banküberweisung/Postüberweisung) entsprochen werden. Daher wird keine Schonfrist gewährt, wenn eine Barzahlung oder eine Zahlung per Scheck erfolgt. Wird die Schonfrist überschritten, berechnet das …Ansehen
Steuerlexikon Schuldnerverzeichnis … Hat der Vollstreckungsschuldner eine eidesstattliche Versicherungung nach § 284 der Abgabenordnung abgegeben, dann wird er in das Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichts eingetragen. Nach § 284 AO wird von einem Vollstreckungsschuldner ein Verzeichnis über sein Vermögen verlangt, wobei er an Eides Statt zu versichern hat, dass die von ihm verlangten Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sind. Mit der Eintragung ins Schuldnerverzeichnis kommt es zwangsläufig zum …Ansehen
Steuerlexikon Schuldzinsen … Stehen Schulden mit der Erzielung von Einkünften im Zusammenhang, so können die Schuldzinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden. Ein Gewerbetreibender finanziert eine neue Maschine über einen Kredit. Die Schuldzinsen sind Betriebsausgaben. Ein Freiberufler (z.B. Architekt) finanziert seine Büromöbel über einen Kredit. Die Schuldzinsen sind Betriebsausgaben. Ein Kapitalanleger finanziert den Erwerb von Aktien mit einem Kredit. Die Schuldzinsen sind Werbungskosten …Ansehen
Steuerlexikon Selbstlosigkeit … Eine Förderung oder Unterstützung geschieht selbstlos, wenn nicht in erster Linie eigene wirtschaftliche Interessen verfolgt werden. Hierzu gehören zum Beispiel gewerbliche Interessen oder sonstige Erwerbszwecke. Zudem müssen nachfolgende Voraussetzungen gegeben sein: Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder oder Gesellschafter (Mitglieder im Sinne dieser Vorschriften) dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch …Ansehen
Steuerlexikon Selbstständige Gebäudeteile … Gebäudeteile, die nicht in einem einheitlichen Funktions- und Nutzungszusammenhang mit dem Gebäude stehen, sind selbstständige Gebäudeteile und damit auch selbstständige Wirtschaftsgüter. Als selbstständige Gebäudeteile gelten: Betriebsvorrichtungen: Sind bewegliche Wirtschaftsgüter und nach § 7 Abs. 1 und 2 EStG abzuschreiben. Auch wenn Betriebsvorrichtungen wesentlicher Bestandteil eines Grundstückes sind, gehören sie zu den beweglichen Wirtschaftsgütern. Scheinbestandteile: Diese entstehen, wenn …Ansehen
Steuerlexikon Selbstständige Tätigkeit … Eine selbstständige Tätigkeit (freiberufliche Tätigkeit) liegt vor, wenn die Arbeit nicht weisungsgebunden ausgeübt wird und keine Einbindung in die Organisationsstruktur eines Unternehmens vorliegt. Für den selbstständig Tätigen muss ein unternehmerisches Risiko bestehen. Als freiberuflich Tätige gelten Angehörige der sogenannten Katalogberufe (z.B. Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Schriftsteller). Auch weitere Berufsgruppen, die § 18 EStG im Einzelnen nennt …Ansehen
Steuerlexikon Sicherungsnießbrauch … Nießbrauch ist ein Nutzungsrechte an einer Sache. So wird durch Einräumung eines Nießbrauchs an einem Haus durch den Besitzer der Immobilie eine andere juristische oder natürliche Person das Rechts zur unentgeltlichen, teilentgeltlichen oder entgeltlichen Nutzung der Immobilie eingeräumt. Wird ein entgeltliches Nutzungsrecht vereinbart, sind Leistung und Gegenleistung ausgewogen. Bei einem teilentgeltlichen Nießbrauch ist der Wert des Nießbrauchs nur zum Teil ausgeglichen. Bei einem unentgeltlichen …Ansehen
Steuerlexikon Sitz … Nach den Bestimmungen der Abgabenordnung hat eine Körperschaft, Personenvereinigung (z.B. GbR) oder Vermögensmasse ihren Sitz an dem Ort, der durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Satzung, Stiftungsgeschäft oder dergleichen bestimmt ist. § 11 AO …Ansehen
Steuerlexikon Software … Die Software für einen Computer kann ein selbständiges oder unselbständiges immaterielles Wirtschaftsgut sein. Unselbständig ist insbesondere mit der Hardware erworbene Systemsoftware, die sich einer eigenständigen Bewertung entzieht. Wird Software für die Erzielung von Einkünften (z.B. für Vermietungseinkünfte, Kapitaleinkünfte, gewerbliche Einkünfte) genutzt, liegen Werbungskosten oder Betriebsausgaben vor. Bei Anschaffungskosten von über 410,– € (ohne Umsatzsteuer) muss die Software über drei …Ansehen
Steuerlexikon Solidaritätszuschlag … Der Solidaritätszuschlag wurde zum 01.07.1991 eingeführt und betrug bis 30.6.1992 7,5 %. Im Zeitraum 01.07.1993 bis 31.12.1994 war der Solidaritätszuschlag abgeschafft, aber bereits 1995 wieder eingeführt. In den Jahren 1995, 1996 und 1997 galt ein Steuersatz von 7,5 %. Seit 1998 beträgt der Solidaritätszuschlag 5,5 %. Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag ist die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer nach der Berücksichtigung von Freibeträgen (unter anderem Kinderfreibetrag). Beim Steuerabzug …Ansehen