Steuerlexikon Steuerbescheid … Der Steuerbescheid ist ein Verwaltungsakt, durch den die Finanzbehörden die Steuer festsetzen. Steuerbescheide sind schriftlich zu erteilen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schriftliche Steuerbescheide müssen die festgesetzte Steuer nach Art und Betrag bezeichnen und angeben, wer die Steuer schuldet. Ihnen ist außerdem eine Belehrung darüber beizufügen, welcher Rechtsbehelf zulässig ist und binnen welcher Frist und bei welcher Behörde er einzulegen ist. Mit Einlegen des Rechtsbehelfs (in den …Ansehen
Steuerlexikon Steuerbilanz … Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Vermögensgegenständen und Schulden. Durch Aufstellung einer Steuerbilanz wird unter Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften der steuerrechtlich maßgebende Unternehmensgewinn berechnet. Hierbei sind insbesondere von den handelsrechtlichen Bestimmungen abweichende Bewertungsgrundsätze für die einzelnen Vermögensgegenstände zu beachten. Von der Steuerbilanz ist die Handelsbilanz abzugrenzen. Die Aufstellung einer Handelsbilanz erfolgt nach handelsrechtlichen …Ansehen
Steuerlexikon Steuererklärungspflicht … In den Einzelsteuergesetzen wird bestimmt, wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist (z.B. § 25 Einkommensteuergesetz, § 31 Erbschaftsteuergesetz, § 18 Umsatzsteuergesetz, § 44 Grundsteuergesetz). Zur Abgabe einer Steuererklärung ist zudem verpflichtet, wer hierzu von der Finanzbehörde aufgefordert wird. Die Aufforderung kann auch durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung bleibt auch dann bestehen, wenn die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen …Ansehen
Steuerlexikon Steuererklärung / Berichtigung … Die Steuererklärungen (z.B. Einkommensteuerklärung, Umsatzsteuererklärung) sind wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen. Erkennt der Steuerpflichtig erst nach Abgabe der Steuerklärung, dass er steuererhebliche Sachverhalte nicht berücksichtigt hat und die Erklärungen unvollständig sind oder dass Angaben falsch sind, dann ist er zur Vornahme einer Richtigstellung verpflichtet. Dies gilt insbesondere dann, wenn es in Folge der unrichtigen Angaben zu einer Steuerverkürzung gekommen …Ansehen
Steuerlexikon Steuererklärung … In den Einzelsteuergesetzen wird bestimmt, wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist. Zudem ist zur Abgabe einer Steuererklärung auch derjenige verpflichtet, der hierzu von der Finanzbehörde aufgefordert wird. Die Aufforderung kann auch durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung bleibt auch dann bestehen, wenn die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen geschätzt hat. Soweit die Steuergesetze nichts anderes bestimmen, sind Steuererklärungen …Ansehen
Steuerlexikon Steuerfahndung … Aufgabe der Steuerfahndung (Zollfahndung) ist: die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten, die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen bei Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten, die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle, die steuerliche Ermittlungen einschließlich der Außenprüfung auf Ersuchen der zuständigen Finanzbehörde, die sonstigen Aufgaben, die ihnen die Finanzbehörden übertragenen. Die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden …Ansehen
Steuerlexikon Steuerhehlerei … Wer für Erzeugnisse oder Waren die Verbrauchsteuern oder den Zoll hinterzogen oder Bannbruch begangen hat oder diese Waren/Erzeugnisse ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder abzusetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird bestraft. Hierbei gelten die Strafmaße wie bei Steuerhinterziehung (vgl. Lexikon: Steuerhinterziehung). Danach gelten Strafmaße von bis zu 5 Jahre Freiheitsentzug. In besonders schweren Fällen kann eine Freiheitsstrafe von bis zu …Ansehen
Steuerlexikon Steuerhinterziehung … Eine Steuerhinterziehung begeht wer: den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt. Vorgenannten Steuerstraftaten werden mit einer Freiheitsstrafe …Ansehen
Steuerlexikon Steuerhinterziehung / Verzinsung … Hinterzogene Steuern sind zu verzinsen. Zinsschuldner ist derjenige, zu dessen Vorteil die Steuern hinterzogen worden sind. Wird die Steuerhinterziehung dadurch begangen, dass ein anderer als der Steuerschuldner seine Verpflichtung, einbehaltene Steuern an die Finanzbehörde abzuführen oder Steuern zu Lasten eines anderen zu entrichten, nicht erfüllt, so ist dieser Zinsschuldner. Der Zinslauf beginnt mit dem Eintritt der Verkürzung oder der Erlangung des Steuervorteils, es sei denn, dass die hinterzogenen …Ansehen
Steuerlexikon Steuerklassen … Für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs werden unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmern Lohnsteuerklassen zugewiesen. Ehepartner können zwischen einzelnen Lohnsteuerklassen bzw. Steuerklassen-Kombinationen wählen. Im Einzelnen gilt folgendes: In die Steuerklasse I gehören Arbeitnehmer, die ledig, verheiratet, verwitwet oder geschieden sind und bei denen die Voraussetzungen für die Steuerklasse III oder IV nicht erfüllt sind. Hierzu gehören die unter Lohnsteuerklasse I genannten Arbeitnehmer …Ansehen