Steuerlexikon Steuerfahndung … Aufgabe der Steuerfahndung (Zollfahndung) ist: die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten, die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen bei Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten, die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle, die steuerliche Ermittlungen einschließlich der Außenprüfung auf Ersuchen der zuständigen Finanzbehörde, die sonstigen Aufgaben, die ihnen die Finanzbehörden übertragenen. Die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden …Ansehen
Steuerlexikon Steuerhehlerei … Wer für Erzeugnisse oder Waren die Verbrauchsteuern oder den Zoll hinterzogen oder Bannbruch begangen hat oder diese Waren/Erzeugnisse ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder abzusetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird bestraft. Hierbei gelten die Strafmaße wie bei Steuerhinterziehung (vgl. Lexikon: Steuerhinterziehung). Danach gelten Strafmaße von bis zu 5 Jahre Freiheitsentzug. In besonders schweren Fällen kann eine Freiheitsstrafe von bis zu …Ansehen
Steuerlexikon Steuerhinterziehung … Eine Steuerhinterziehung begeht wer: den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt. Vorgenannten Steuerstraftaten werden mit einer Freiheitsstrafe …Ansehen
Steuerlexikon Steuerhinterziehung / Verzinsung … Hinterzogene Steuern sind zu verzinsen. Zinsschuldner ist derjenige, zu dessen Vorteil die Steuern hinterzogen worden sind. Wird die Steuerhinterziehung dadurch begangen, dass ein anderer als der Steuerschuldner seine Verpflichtung, einbehaltene Steuern an die Finanzbehörde abzuführen oder Steuern zu Lasten eines anderen zu entrichten, nicht erfüllt, so ist dieser Zinsschuldner. Der Zinslauf beginnt mit dem Eintritt der Verkürzung oder der Erlangung des Steuervorteils, es sei denn, dass die hinterzogenen …Ansehen
Steuerlexikon Steuerklassen … Für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs werden unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmern Lohnsteuerklassen zugewiesen. Ehepartner können zwischen einzelnen Lohnsteuerklassen bzw. Steuerklassen-Kombinationen wählen. Im Einzelnen gilt folgendes: In die Steuerklasse I gehören Arbeitnehmer, die ledig, verheiratet, verwitwet oder geschieden sind und bei denen die Voraussetzungen für die Steuerklasse III oder IV nicht erfüllt sind. Hierzu gehören die unter Lohnsteuerklasse I genannten Arbeitnehmer …Ansehen
Steuerlexikon Steuerliche Nebenleistungen … Zu den steuerlichen Nebenleistungen gehören der Verspätungszuschlag, Zinsen auf Steuerschulden, Säumniszuschläge, Zwangsgelder und Kosten. § 3 AO …Ansehen
Steuerlexikon Steuernachforderung / Verzinsung … Führt die Festsetzung der Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- oder Gewerbesteuer zu einem Unterschiedsbetrag zwischen vorab gezahlter Steuer (z.B. Lohsteuer) und per Steuerbescheid festgesetzter Steuer (z.B. Einkommensteuer), ist dieser zu verzinsen. Zu einer Verzinsung kommt es allerdings erst bei einer verspäteten Abgabe der Steuerklärung. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Die Einkommensteuer entsteht für die meisten Steuerpflichtigen …Ansehen
Steuerlexikon Steuern … Steuern sind Geldleistungen, für die keine Gegenleistung erbracht wird. Steuern werden von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen (Gemeinden, Länder, Bund) zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Dabei kann die Erzielung von Einnahmen Nebenzweck sein. So werden Steuern auch erhoben, um wirtschaftliche Tätigkeiten zu lenken. Steuern werden unter anderem in Ertragsteuern (Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer …Ansehen
Steuerlexikon Steueroasen … Verweigern Staaten und Gebiete trotz diplomatischer Aufforderungen Auskünfte zu Steuersachen und sind sie zudem nicht bereit, einen dem OECD-Standard entsprechenden Auskunftsverkehr mit der Bundesrepublik Deutschland zu vereinbaren, dann gelten diese Staaten als Steueroasen. Allgemein werden Länder mit keinen oder besonders niedrigen Steuern den Steueroasen zugerechnet. Unter anderem gehören folgende Länder zu den Steueroasen: Andorra Hongkong Antigua-Barbuda Monaco Bahamas Jungferninseln Bahrein …Ansehen
Steuerlexikon Stille Reserven … Stille Reserven sind der Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und dem höheren Teilwert eines Wirtschaftsgutes. Stille Reserven entstehen durch eine Wertsteigerung des Wirtschaftsgutes oder durch zu hohen Abschreibungen. Sehr häufig sind stille Reserven im Immobilienbesitz enthalten. Zur Aufdeckung stiller Reserven kommt es bei der Entnahme oder der Veräußerung (auch Betriebsveräußerung) des Wirtschaftsgutes. Werden stille Reserven durch Entnahme oder Veräußerung eines Wirtschaftsgutes realisiert …Ansehen