Steuerlexikon Selbstständige Gebäudeteile … Gebäudeteile, die nicht in einem einheitlichen Funktions- und Nutzungszusammenhang mit dem Gebäude stehen, sind selbstständige Gebäudeteile und damit auch selbstständige Wirtschaftsgüter. Als selbstständige Gebäudeteile gelten: Betriebsvorrichtungen: Sind bewegliche Wirtschaftsgüter und nach § 7 Abs. 1 und 2 EStG abzuschreiben. Auch wenn Betriebsvorrichtungen wesentlicher Bestandteil eines Grundstückes sind, gehören sie zu den beweglichen Wirtschaftsgütern. Scheinbestandteile: Diese entstehen, wenn …Ansehen
Steuerlexikon Selbstständige Tätigkeit … Eine selbstständige Tätigkeit (freiberufliche Tätigkeit) liegt vor, wenn die Arbeit nicht weisungsgebunden ausgeübt wird und keine Einbindung in die Organisationsstruktur eines Unternehmens vorliegt. Für den selbstständig Tätigen muss ein unternehmerisches Risiko bestehen. Als freiberuflich Tätige gelten Angehörige der sogenannten Katalogberufe (z.B. Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Schriftsteller). Auch weitere Berufsgruppen, die § 18 EStG im Einzelnen nennt …Ansehen
Steuerlexikon Sicherungsnießbrauch … Nießbrauch ist ein Nutzungsrechte an einer Sache. So wird durch Einräumung eines Nießbrauchs an einem Haus durch den Besitzer der Immobilie eine andere juristische oder natürliche Person das Rechts zur unentgeltlichen, teilentgeltlichen oder entgeltlichen Nutzung der Immobilie eingeräumt. Wird ein entgeltliches Nutzungsrecht vereinbart, sind Leistung und Gegenleistung ausgewogen. Bei einem teilentgeltlichen Nießbrauch ist der Wert des Nießbrauchs nur zum Teil ausgeglichen. Bei einem unentgeltlichen …Ansehen
Steuerlexikon Sitz … Nach den Bestimmungen der Abgabenordnung hat eine Körperschaft, Personenvereinigung (z.B. GbR) oder Vermögensmasse ihren Sitz an dem Ort, der durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Satzung, Stiftungsgeschäft oder dergleichen bestimmt ist. § 11 AO …Ansehen
Steuerlexikon Software … Die Software für einen Computer kann ein selbständiges oder unselbständiges immaterielles Wirtschaftsgut sein. Unselbständig ist insbesondere mit der Hardware erworbene Systemsoftware, die sich einer eigenständigen Bewertung entzieht. Wird Software für die Erzielung von Einkünften (z.B. für Vermietungseinkünfte, Kapitaleinkünfte, gewerbliche Einkünfte) genutzt, liegen Werbungskosten oder Betriebsausgaben vor. Bei Anschaffungskosten von über 410,– € (ohne Umsatzsteuer) muss die Software über drei …Ansehen
Steuerlexikon Solidaritätszuschlag … Der Solidaritätszuschlag wurde zum 01.07.1991 eingeführt und betrug bis 30.6.1992 7,5 %. Im Zeitraum 01.07.1993 bis 31.12.1994 war der Solidaritätszuschlag abgeschafft, aber bereits 1995 wieder eingeführt. In den Jahren 1995, 1996 und 1997 galt ein Steuersatz von 7,5 %. Seit 1998 beträgt der Solidaritätszuschlag 5,5 %. Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag ist die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer nach der Berücksichtigung von Freibeträgen (unter anderem Kinderfreibetrag). Beim Steuerabzug …Ansehen
Steuerlexikon Sollversteuerung … Bei der Sollversteuerung (Besteuerung nach dem vereinbarten Entgelt) entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldezeitraums, in dem die Leistung ausgeführt worden ist. Der Zeitpunkt, in dem die Leistung erbracht wurde, ist somit ausschlaggebend dafür, in welchem Voranmeldezeitraum der Umsatz zu berücksichtigen ist. Auch für Teilleistung gilt die Sollversteuerung, wenn für die Teilleistung ein gesondertes Entgelt vereinbart worden ist. Zudem wird vorausgesetzt, dass die Leistung nach wirtschaftlichen …Ansehen
Steuerlexikon Sonstige Bezüge … Zum Arbeitslohn gehören neben dem laufenden Arbeitslohn auch die sonstigen Bezüge. Als sonstige Bezüge gelten einmalige Arbeitslohnzahlungen, wie zum Beispiel: Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Jubiläumszuwendungen, eine Abfindung, Tantiemen die nicht laufend gezahlt werden, das dreizehhnte sowie das vierzehnte Monatsgehalt, Vergütungen für Erfindungen, Nachzahlungen und Vorauszahlungen, wenn sich der Gesamtbetrag oder ein Teilbetrag der Nachzahlung oder Vorauszahlung auf Lohnzahlungszeiträume bezieht …Ansehen
Steuerlexikon Sonstige Einkünfte … Zu den sonstigen Einkünfte gehören: Leibrenten (z.B. die gesetzliche Altersrente), Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, Einkünfte aus Zuschüssen und sonstigen Vorteilen, die als wiederkehrende Bezüge gewährt werden (z.B. Einkünfte aus Unterhaltsleistungen), Einkünfte aus steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationsgeschäften), Entschädigungen, Amtszulagen, Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, Übergangsgelder, Überbrückungsgelder, Sterbegelder, Versorgungsabfindungen …Ansehen
Steuerlexikon Sonstige Leistungen … Sonstige Leistungen sind Leistungen, die keine Lieferungen sind. Sie können auch in einem Unterlassen oder im Dulden einer Handlung oder eines Zustandes bestehen. Zu den sonstigen Leistungen zählen: Dienstleistungen, Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungen, Reiseleistungen, Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten (z.B. Urheberrechte, Patentrechte). Liegt eine gemischte Leistung vor, die aus einer Lieferung und aus sonstigen Leistungen besteht, ist zu untersuchen, welche Leistungselemente …Ansehen