Steuerlexikon Umwandlung … Eine Gesellschaft kann durch Vermögensübertragung oder durch Formwechsel (hierbei kommt es zu keiner Vermögensübertragung) umgewandelt werden. Bei einer Umwandlung durch Vermögensübertragung ist zwischen einer Verschmelzung, einer Spaltung und der reinen Vermögensübertragung zu unterscheiden. Welche Steuerfolgen greifen, regelt das Umwandlungssteuergesetz (UmwStG). Das BMF-Schreiben vom 04.07.2006 geht auf das Bewertungswahlrecht bei der formwechselnden Umwandlung nach § 25 UmwStG ein und erörtert …Ansehen
Steuerlexikon Umzugskosten … Steht der Umzug in einem betrieblichen oder dienstlichen Zusammenhang, können Umzugskosten als Werbungskosten bei den Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit abgezogen oder steuerfrei vom Arbeitgeber erstattet werden. Bei einem Umzug aus gesundheitlichen Gründen ist eine Berücksichtigung der Umzugskosten als außergewöhnliche Belastung möglich, wenn ein vorab erstelltes ärztliches Attest die Notwendigkeit des Umzugs belegt. Ein Umzug ist betrieblich oder dienstlich veranlasst, wenn der Arbeitgeber …Ansehen
Steuerlexikon Unbeschränkte Steuerpflicht … Unbeschränkt steuerpflichtig sind Personen, die im Inland ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Steuerpflicht beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod. Der Besteuerung im Inland unterliegen alle inländischen und alle ausländischen Einkünfte des Steuerpflichtigen. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung ausländischer Einkünfte können Doppelbesteuerungsabkommen zur Anwendung kommen. Der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen auch deutsche Staatsangehörige, die im Inland …Ansehen
Steuerlexikon Unbezahlter Urlaub … Ein unbezahlter Urlaub von mindestens fünf Arbeitstagen ist auf der Lohnsteuerbescheinigung und im Lohnkonto durch Eintragung des Buchstaben »U« zu vermerken. Der unbezahlte Urlaub hat keine Auswirkungen auf die Lohnsteuer. Sie ist wie gewohnt aus der Lohnsteuertabelle abzulesen. § 41 EStG …Ansehen
Steuerlexikon Unternehmensgründung Personengesellschaft … Einkommensteuer: Die Steuerpflicht entsteht mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Bei Gründung eines Unternehmens leisten die Mitunternehmer Kapital- oder Sacheinlagen. Den Kapitalkonten der Mitunternehmer sind in der Gründungsphase die eingebrachten Wirtschaftsgüter gutzuschreiben. Wird Kapital eingebracht, ist der Geldbetrag zu aktivieren. Sacheinlagen sind hingegen mit dem Teilwert zu bilanzieren. Gründungskosten sind sofort abzugsfähige Betriebsausgaben. Zu den Gründungskosten können zum Beispiel …Ansehen
Steuerlexikon Unternehmer … Nach den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird. Auch ein Arbeitnehmer kann neben seiner abhängigen Beschäftigung als …Ansehen
Steuerlexikon Unterstützungskasse … Unterstützungskassen bieten dem Arbeitgeber die Möglichkeit, eine zusätzliche Altersvorsorge für seine Arbeitnehmer zu schaffen. Zuwendungen an Unterstützungskassen können unter den Voraussetzungen des § 4d Einkommensteuergesetz (EStG) als Betriebsausgaben abgezogen werden. Der Arbeitnehmer hat auf Zuwendungen durch die Unterstützungskasse keinen Rechtsanspruch. Damit sind Zahlungen an die Unterstützungskasse durch den Arbeitgeber beim Arbeitnehmer noch kein steuerpflichtiger Arbeitslohn. Steuerpflichtiger …Ansehen
Steuerlexikon Unwirksame Rechtsgeschäfte … Ist ein Rechtsgeschäft unwirksam oder wird es unwirksam, so ist dies für die Besteuerung unerheblich, soweit und solange die Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis dieses Rechtsgeschäfts eintreten und bestehen lassen. Hat ein Geschäft gegen rechtliche Vorschriften verstoßen und ist es in der Folge nichtig, so ist dies für die Besteuerung ohne Relevanz, solange die Beteiligten das Geschäft nicht rückgängig machen. Auch Scheingeschäfte und Scheinhandlungen sind für die Besteuerung unerheblich. Wird …Ansehen
Steuerlexikon Veräußerungsgewinn … Veräußerungsgewinne können zu folgenden Einkunftsarten gehören: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft; Einkünfte aus Gewerbebetrieb; Einkünfte aus selbständiger Arbeit; sonstige Einkünfte (private Veräußerungsgeschäfte). Gewinne aus der Veräußerung betrieblicher Wirtschaftsgüter können innerhalb der ersten drei Einkunftsarten entstehen. Dabei ist der Veräußerungsgewinn der Betrag, der den Veräußerungspreis abzüglich des Wertes des Betriebsvermögens und der Veräußerungskosten übersteigt (Veräußerungspreis …Ansehen
Steuerlexikon Verjährung … Nach den Bestimmungen der Abgabenordnung erlöschen durch die Verjährung Ansprüche des Staates auf die Steuerschuld. Dabei ist zwischen der Festsetzungsverjährung und der Zahlungsverjährung zu unterscheiden. Festsetzungsverjährung Die Festsetzungsverjährung gilt insbesondere für die Festsetzung der Besteuerungsgrundlage und die Festsetzung der Steuermessbeträge. Zudem kann die Festsetzungsverjährung bei steuerlichen Nebenleistungen zur Anwendung kommen, falls dies besonders vorgeschrieben ist. Nach …Ansehen